
Da lag es nahe, einen privaten Investmentclub ebenfalls so zu benennen: Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR). Zweck des Clubs: insbesondere Medizinern die gemeinschaftliche Vermögensvermehrung zu ermöglichen, ganz ohne Bankberater oder Vermögensverwalter. Nebenbei sollten alle Mitglieder praktische Tipps in Sachen Aktien, Investmentfonds etc. erhalten.
Was klingt wie ein Verein zum Nutzen Aller, in dem alle gemeinsam bestimmen können, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als das genaue Gegenteil. Denn worin die Gesellschafter eigentlich investierten, war sicherlich nur den wenigsten klar – und konnte nach Auffassung der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch nicht wirklich deutlich werden: Allein Reinhold Rombach entschied und investierte entsprechend. Unter anderem in unbekannte Firmen mit nicht nachvollziehbarem Marktwert oder auch in von ihm selbst aufgelegte Fonds. Das konnte nicht gut gehen.
Die Folgen:
Firmen in der Insolvenz, der Club in Liquidation und ein schier undurchdringbares Konstrukt vieler Gesellschaften, mit dem sich nun sogar die Staatsanwaltschaft beschäftigen soll. Der Ärger der Mediziner ist groß, genauso wie ihr Verunsicherung – zu Recht, denn was hinter den Kulissen passiert, entscheiden andere, nur nicht die Ärztinnen und Ärzte, die ihr Investment in sicheren Händen glaubten.
Was Sie zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und auf gesellschaftsrechtlicher Ebene tun können, erläutern Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gern. Diese Fachanwälte beraten Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Börsebius kostenfrei und unverbindlich. Diese Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht helfen Ihnen weiter, kostenfrei und für Sie unverbindlich.
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft Börsebius wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
• Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Anlage abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Börsebius vornehmen lasse.
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