Esther Omlin ?ber das Wirtschaftsrecht und j?hrliche Berichterstattungspflichten ?ber nicht monet?re Belange

Esther Omlin ?ber das Wirtschaftsrecht und j?hrliche Berichterstattungspflichten ?ber nicht monet?re Belange
 

Esther Omlin (https://esther-omlin.ch/) berichtet, dass durch die Zustimmung zum mittelbaren Gegenentwurf hinsichtlich der Konzernverantwortungsinitiative erstmals verpflichtende Gesetzesvorgaben zur n?heren Bestimmung der Unternehmensverantwortung im Bereich der Menschenrechte durch ?nderung des Obligationenrechts und Strafgesetzbuchs in die Schweizer Rechtsordnung aufgenommen werden.

Neu eingef?hrt werden f?r in der Schweiz ans?ssigen Firmen die j?hrliche Pflicht zur Berichterstattung ?ber nicht monet?re Bereiche (sog. ESG-Reporting). Diese Pflicht ist unabh?ngig von den jeweiligen T?tigkeiten und Wirtschaftsbereichen. Es gelten Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Human Rights Due Diligence f?r alle Lieferketten. Zwar werden bei auff?lligen Vergehen gegen diese Vorgaben keine weiteren zivilrechtliches Haftungsregime eingef?hrt, jedoch d?rfen Verst??e mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Die neuen Gesetzesbestimmungen werden voraussichtlich im Laufe 2021 in Kraft treten und ab dem Gesch?ftsjahr 2022 gelten.

Daher nachgefragt bei Esther Omlin:

F?r welche Unternehmen trifft die neue Bestimmung zu?
Welche Punkte muss der Bericht enthalten?
Welche Unternehmen m?ssen der strengeren Sorgfaltspflicht nachkommen?
Welche Vorgaben gelten f?r diese Unternehmen?
Wer kann Firmen dabei unterst?tzen?

F?R WELCHE UNTERNEHMEN TRIFFT DIE NEUE BESTIMMUNG ZU?

Betroffen von der neuen Pflicht zu Berichterstattung ?ber nicht monet?re Bereiche sind alle Unternehmen:

Die gem?? Art. 727 Abs. 1 OR einer ordentlichen Revision unterliegen..
Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Gesch?ftsjahren mindestens 500 Vollzeitbesch?ftigte im Jahresmittel angestellt haben.
Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Gesch?ftsjahren mindestens 20 Millionen Franken als Bilanzsumme ?berschritten haben.
Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Gesch?ftsjahren einen Umsatzerl?s von 40 Millionen Franken erwirtschaftet haben.

Sollten diese Punkte auf ein Unternehmen zutreffen, gelten fortan die Pflichten zur Berichterstattung ?ber nicht monet?re Bereiche, merkt Esther Omlin an.

WELCHE PUNKTE MUSS DER BERICHT ENTHALTEN?

Der Bericht dient einzig und allein dem Zweck zur Rechenschaftsablage bez?glich aller direkten und indirekten Auswirkungen der T?tigkeitsfelder auf alle nicht monet?ren Bereiche, erkl?rt Esther Omlin. Zu diesen T?tigkeitsfeldern z?hlen:

Die Beachtung aller Umweltbelange, vor allem unter Ber?cksichtigung aller CO2-Ziele
Die Beachtung aller Sozialbelange.
Die Beachtung aller Arbeitnehmerbelange wie Gleichstellung der Geschlechter, Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, die Umsetzung der grundlegenden Vorgaben der internationalen Arbeitsorganisation, die Wahrung der Gewerkschaftsrechte, die F?rsorgepflicht.
Die Einhaltung der Menschenrechte.
Die Korruptionsbek?mpfung.

In den jeweiligen j?hrlichen Berichten m?ssen all die Informationen enthalten sein, die Einblicke in die allgemeinen Gesch?ftsabl?ufe, alle Unternehmensbilanzen und Ergebnisse, die Unternehmensstandorte und die Auswirkungen der Gesch?ftst?tigkeiten auf diese Belange gew?hren. Die Angaben sind von der unterzeichnungsberechtigen Firmenleitung freizugeben. Das Hauptthema der Berichte wird aber die Offenlegung aller Risiken der jeweiligen Wirtschaftsbereiche bez?glich aller nicht monet?rer Bereiche sein. Ebenfalls m?ssen die Ma?nahmen zur Risikobek?mpfung aufgef?hrt werden. Dabei gilt es nicht nur die eigenen Risiken zu ber?cksichtigen. Auch alle m?glichen Risiken, die durch die gesch?ftlichen Beziehungen mit anderen Firmen und Lieferanten entstehen k?nnen (strengere Sorgfaltspflicht) m?ssen darin aufgezeigt werden, berichtet Esther Omlin.

WELCHE UNTERNEHMEN M?SSEN DER STRENGEREN SORGFALTSPFLICHT NACHKOMMEN?

Alle Firmen unterliegen der strengeren Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Lieferketten, die auch mit in den Bericht aufgenommen werden muss, wenn:

Das Unternehmen mit Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten handelt und in die Schweiz importiert oder in der Schweiz verarbeitet.
Mit Produkten oder Dienstleistungen handelt oder anbietet, bei denen der Verdacht besteht, dass f?r die Herstellung Kinderarbeit zum Einsatz kam, schildert Esther Omlin.

WELCHE VORGABEN GELTEN F?R DIESE UNTERNEHMEN?

Zus?tzlich zur Pflicht der Berichterstattung ?ber nicht monet?re Bereiche m?ssen Firmen, die der strengeren gesetzlichen Pflicht zur Sorgfalt unterliegen, ein genau vorgegebenes Managementsystem (Due Diligence System) einf?hren. Dieses dient der Protokollierung der gesamten Lieferketten und beteiligten Firmen f?r die erw?hnten Mineralien und Metalle aus potenziellen Konflikt- und Hochrisikogebieten. Auch alle Produkte und Dienstleistungen, die der Kinderarbeit verd?chtigt werden, sind darin zu notieren. Die Daten m?ssen bis zum Ursprungsort der Lieferkette zur?ckverfolgbar sein. Dazu sind die betroffenen Firmen verpflichtet, die Risiken und Vernachl?ssigung der Menschenrechte in den jeweiligen Lieferketten selbst zu ermitteln, zu bewerten und in einem Risikomanagementplan festzuhalten. Darin geh?ren auch alle Ma?nahmen, die zur Risikoeind?mmung eingesetzt werden, erl?utert Esther Omlin. Letztlich verlangt das neue Gesetz, dass die betroffenen Firmen ein funktionierendes Human Rights Due Diligence System ben?tigen und auch danach arbeiten und handeln m?ssen. Wie genau das Human Rights Due Diligence System auszusehen hat, wird in den UN-Guiding Principles on Business & Human Rights oder den OECD Guidelines for Multinational Enterprises n?her beschrieben. Auch ?ber die Einhaltung und Erf?llung der strikteren Sorgfaltspflichten m?ssen die jeweiligen Firmen j?hrlich Bericht erstatten. Dieser Bericht muss zwingend von der Gesch?ftsleitung erstellt und offengelegt werden. Ein einfaches Unterzeichnen wie bei den nicht monet?ren Bereichen ist hier nicht m?glich. Durch die Zustimmung zum mittelbaren Gegenentwurf nimmt die Verrechtlichung des Themas Wirtschaft & Menschenrechte in der Schweiz erneut Fahrt auf. Inzwischen ist eine einfache Aufnahme des Themas in firmeninterne CSR-Strategien nicht mehr ausreichend, merkt Esther Omlin an.

WER KANN FIRMEN DABEI UNTERST?TZEN?

Der beste Weg zur Hilfe, wenn eine Firma von der strengeren Sorgfaltspflicht oder von nicht monet?rer Berichterstattung betroffen ist, ist ein Beratungsgespr?ch bei einem Anwalt oder Anw?ltin f?r Wirtschafts- und Menschenrechte wie von Dr. iur. Esther Omlin. Diese k?nnen die jeweiligen Firmen in zahlreichen Punkten unterst?tzen. Zu diesen geh?ren:

Die Ausarbeitung der notwendigen internen Unternehmensprozesse zur Entwicklung eines rechtlich passenden Systems zur umfassenden Berichterstattung im Bereich der nicht monet?ren Gesch?ftsfelder.
Die Erstellung bestimmter Menschenrechtsbereiche, speziell f?r jede Firma, bez?glich der nicht monet?ren Bereiche.
Eine unvoreingenommene Sichtung der verschiedenen Unternehmensberichte ?ber alle nicht monet?ren Belange.
Die Einf?hrung eines selbstst?ndigen Human Rights Due Diligence Systems und die Ausweitung bereits vorhandener Kontrollsysteme auf Menschenrechte und m?gliche Risiken hinsichtlich der Menschenrechtsverletzung.
Die Evaluierung und Priorisierung aller Risiken, die Menschenrechte betreffend ?ber alle Gesch?ftsbereiche hinweg.
Die Realisierung von unternehmensspezifischen Menschenrechts-Assessments
Erstellung und Durchf?hrung von Schulungen mit entsprechendem Kursmaterial hinsichtlich der Einhaltung und Vorgaben der Menschenrechte.
?berpr?fung und Ausarbeitung von zus?tzlichen Lieferantenvertr?gen und Code of Conducts
Vertretung in zivil-, straf- und aufsichtsrechtlichen Verfahren.

Mittlerweile ist es wichtig, bis zum tats?chlichen wirksam werden der neuen gesetzlichen Vorgaben die existierenden Due-Diligence- und Berichterstattungssysteme um das Thema nicht monet?re Risiken zu erg?nzen und rechtlich zul?ssige L?sungsvorschl?ge einzuarbeiten, ?u?ert Esther Omlin (https://esther-omlin.ch/) abschlie?end.