ETL-Gruppe veröffentlicht Sonderausgabe Mindestlohn 2015 – Informationen für KMU aller Branchen

In einer speziell zusammengestellten Sonderveröffentlichung informieren die Experten der ETL-Gruppe kleine und mittelständische Betriebe rund um alle notwendigen Schritte sowie den sicheren Umgang mit dem Mindestlohngesetz.

Viele kleine und mittelständische Betriebe sind verunsichert und haben Fragen, beispielsweise welche Schritte unternommen werden müssen. Wie sieht es mit Aushilfen oder freien Mitarbeitern aus? Oder mit Bereitschaftsdiensten?

„Arbeitgeber müssen das Thema Mindestlohn aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher sowie aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht im Auge behalten. Im Zweifelsfall steht das gesamte Gehaltsgefüge auf dem Prüfstand und bei Pflichtverletzungen drohen hohe Bußgelder“, so Dr. Uwe Schlegel, ETL-Rechtsexperte.

Am 1. Januar 2015 tritt das Mindestlohngesetz in Kraft. In Deutschland gibt es damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitestgehend branchenunabhängigen Mindestlohn. Grund-sätzlich haben dann alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde.
Die Sonderausgabe der ETL-Gruppe zum Mindestlohn 2015 finden interessierte Betriebe unter: www.etl.de/mindestlohn