EU-Kommissionsentwurf zu Beihilfe-Leitlinien: Flughafenverband ADV befürchtet Flughafensterben

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
sind die Brüsseler Behörden aufgefordert, neue Spielregeln für das
EU-Beihilferecht auszuarbeiten. Heute hat die EU-Kommission einen
Vorschlag für neue Beihilfe-Leitlinien veröffentlicht. Darin legt die
EU-Kommission fest, unter welchen Bedingungen eine Förderung der
öffentlichen Hand eine Beihilfe darstellt und genehmigt werden kann.

Die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge würden einen
ungerechtfertigten Eingriff in die nationale Infrastrukturentwicklung
darstellen: „Flughäfen wird der Spielraum genommen werden,
Investitionen zu treffen und sich in einem angemessenen Zeitraum
wirtschaftlich entfalten zu können. Wenn die Leitlinien so kommen,
wird vielen Flughäfen die Luft zum Atmen genommen. Das Ende für viele
kleinere Flughäfen wäre vorprogrammiert. Bürger haben dann nicht mehr
die Wahl, deutschlandweit von einem wohnortnahen Flughafen zu
fliegen“, prognostiziert Ralph Beisel und ergänzt: „Flughäfen sind
regionale Wirtschaftsmotoren. Sie bieten einen enormen
volkswirtschaftlichen Nutzen. Eine rein betriebswirtschaftliche
Betrachtung, die Brüssel nun zu Grunde legt, ist kurzsichtig. Sie
verhindert langfristige erforderliche Investitionen in Infrastruktur
und kostet uns Wachstum und Arbeitsplätze.“

Für die ADV ist es ein zentrales Anliegen, dass die
EU-Vorschriften künftig einfacher ausgestaltet und rechtssicher
handhabbar sein müssen. Der Flughafenverband spricht sich gegen
dauerhafte Betriebssubventionen für Flughäfen aus. Eine Unterstützung
durch die Gesellschafter muss jedoch für eine angemessene
Übergangszeit von 15-20 Jahren möglich bleiben. Die Förderung von
Infrastruktur ist aus ADV-Sicht unabhängig von der Größe des
Flughafens erforderlich.

Pressekontakt:
Friederike Langenbruch
Pressesprecherin
Politik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030/310118-52
Mobil: 0163/4774517
langenbruch@adv.aero

Weitere Informationen unter:
http://