EU-Pläne zur Mehrwertsteuer: Beitragszahlern zur Sozialversicherung droht Mehrbelastung von 34 Milliarden Euro jährlich

Gemeinsame Pressemitteilung

Die EU-Kommission diskutiert derzeit über die Abschaffung der
Tatbestände zur Steuerbefreiung bzw. Ermäßigungssätze der
Mehrwertsteuer. Eine solche Regelung würde bei gleichen Leistungen
eine Mehrbelastung von rund 34 Milliarden Euro – allein im Jahre 2014
– für die deutsche Sozialversicherung bedeuten. Die Folge wäre, dass
der Beitragssatz zur Sozialversicherung insgesamt um mehr als drei
Prozentpunkte steigen müsste. Zu diesem Ergebnis kommt aktuell eine
Analyse, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem
GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen auf
Bundesebene sowie von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
gemeinsam durchgeführt wurde.

Die Europäische Union ist für die Koordination der nationalen
Mehrwertsteuersysteme im Rahmen des Binnenmarktes zuständig. Nach dem
Willen der Europäischen Kommission soll dieses europäische
Mehrwertsteuersystem reformiert werden. Zu den dazu bekannt
gewordenen Überlegungen gehört auch, Steuerbefreiungen sowie
steuerliche Ermäßigungen weitgehend zu beschränken.

Als Folge aus einer solchen Reform würden für die gesetzliche
Sozialversicherung erhebliche Mehrkosten erwachsen. Denn bislang
unterliegen die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben bezogenen
Leistungen zu einem großen Teil nicht der Mehrwertsteuer oder nur
einem ermäßigten Steuersatz. So sind beispielsweise die ärztliche
Heilbehandlung sowie die Krankenhausbehandlung grundsätzlich von der
Mehrwertsteuer befreit.

Ein Wegfall dieser Steuerbefreiung würde allein für die
gesetzliche Krankenversicherung ein Plus an Ausgaben von derzeit
jährlich rund 20 Milliarden Euro bedeuten. Betroffen wären auch die
gesetzliche Renten- und Unfallversicherung in ihrer Funktion als
Rehabilitationsträger. Steigt in einem Sozialversicherungszweig der
Beitragssatz, würde dies zudem Mehrkosten in anderen
Sozialversicherungszweigen überall dort nach sich ziehen, wo diese
Beiträge für ihre Versicherten übernehmen. So zahlt die
Rentenversicherung beispielsweise für Rentner einen Teil der Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese finanziellen Mehrbelastungen müssten durch höhere
Bundeszuschüsse oder eine Anhebung der Beitragssätze aufgefangen
werden. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Träger und Verbände
der gesetzlichen Sozialversicherung entschieden dafür aus, den Status
quo bei den Mehrwertsteuerbefreiungen sowie den ermäßigten
Mehrwertsteuersätzen beizubehalten.

Pressekontakte:

AOK-Bundesverband,
Gabriele Hauser-Allgaier, Tel.: 0 30/3 46 46 23 12

BKK Dachverband e.V.,
Christine Richter, Tel.: 0 30/27 00 40 63 01

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
Stefan Boltz, Tel.: 0 30/2 88 76 37 68

Deutsche Rentenversicherung Bund,
Dr. Dirk von der Heide, Tel.: 0 30/8 65-8 91 78

GKV-Spitzenverband,
Florian Lanz, Tel.: 0 30/20 62 88-42 00

IKK e.V.,
Fina Geschonneck, Tel.: 0 30/20 24 91 11

Knappschaft,
Dr. Wolfgang Buschfort, Tel.: 02 34/3 04-8 20 50

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
Dr. Erich Koch, Tel.: 05 61/9 35 91 06

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek),
Michaela Gottfried, Tel.: 0 30/2 69 31-1200

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