EU schlägt Fristverlängerung für SEPA vor

Zum ersten Februar 2014 erfolgt offiziell die Umstellung auf das SEPA-Zahlungssystem. Mit ihm wird der einheitliche europäische Zahlungsraum Realität. Aber: Die Umstellung geht nur zögerlich voran. Die EU-Kommission hat deshalb entschieden, Unternehmen und Vereinen sechs Monate mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Bis zum 1. August 2014 können dann die klassischen Überweisungswege genutzt werden. Die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München informiert über den Vorschlag der Fristverlängerung für die Umstellung auf das SEPA-Verfahren.

Umstellungsfrist: 1. August 2014

Die Europäische Kommission spricht sich für eine Verlängerung der Frist für das SEPA-Verfahren aus. Zwar bliebe der 1. Februar 2014 der offizielle Stichtag, aber weitere sechs Monate stehen zur Anpassung an das Verfahren zur Verfügung. Zahlungen im SEPA-Format sind dann noch bis zum ersten August 2014 möglich. Die Umstellung auf das SEPA-Verfahren gleicht einem riesigen Projekt. Mit dem Vorschlag will die EU-Behörde verhindern, dass vom 1. Februar an Zahlungen blockiert werden könnten, die nicht das neue europäische SEPA-Format aufweisen. Unternehmen und Vereine, die sich nicht rechtzeitig vorbereitet haben, hätten ihre Zahlungen nicht mehr abwickeln können. Die Kommission wolle mit dem Schritt insbesondere Verbraucher und mittelständische Unternehmen schützen. Die Umstellungsrate sei nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, so EU-Kommissar Michel Barnier. Er sehe der Verzögerung zwar mit Bedauern entgegen, sehe aber in ihr die Möglichkeit, den Zahlungsverkehr reibungslos weiterzuführen, bis bei allen die Umstellung erfolgreich durchgeführt wurde. Die Notenbanken haben bereits Widerstand gegen die Fristverlängerung angekündigt.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:
http:// www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de