EU-Kommission verweigert „abschließend positive
Stellungnahme“ und fordert erneut Nachbesserungen
– Ratifizierung in den Parlamenten vor dem Aus
Die EU-Kommission erneuert ihre europarechtlichen Bedenken gegen
den auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember von 15
Länderchefs unterzeichneten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. „Wenn
die Politiker nicht ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen wollen,
müssen sie den Ratifizierungsprozess stoppen“ so Norman Faber,
Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
Bereits im Juli 2011 hatte die EU-Kommission einen Vorentwurf des
neuen Staatsvertrages in zahlreichen zentralen Punkten beanstandet.
In ihrem heute übersandten Schreiben an die Bundesregierung erneuert
die EU-Kommission ihre Kritik. So fragt die Kommission u.a. erneut,
warum private Vermittler staatlicher Lotterien 32 Einzelerlaubnisse
einholen müssen, Klassenlotterieeinnehmer oder Sportwettenanbieter
nur eine einzige.
Im Protokoll der Ministerpräsidentenkonferenz erklärten die 15
Länder, den Änderungsstaatsvertrag „erst nach Vorliegen einer
abschließend positiven Stellungnahme von der EU-Kommission den
Landtagen zur Ratifikation zuzuleiten“. Spätestens seit heute ist
klar, dass die Kommission eine solche „abschließend positive
Stellungnahme“ zu einem europarechtswidrigen Vertragsentwurf trotz
massiver Interventionen deutscher Landespolitiker in Brüssel nicht
abgeben wird. Das aktuelle Schreiben der Kommission ist eine
diplomatisch formulierte Ohrfeige für die Verfasser dieses Vertrages.
Deutliche Nachbesserungen sind jetzt gefordert.
Zwei Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Glücksspielrecht führt
die EU-Kommission bereits gegen Deutschland; falls die
Länderparlamente den neuen Vertrag ratifizieren, droht ein drittes
Verfahren und das Rechts-Chaos der vergangenen Jahre wird vor den
Gerichten fortgeführt.
Namhafte Verfassungs- und Europarechtsexperten wie Prof. Dr.
Hans-Jürgen Papier (Universität München), Prof. Dr. Christoph
Degenhart (Universität Leipzig) und Prof. Dr. Bernd Greszick
(Universität Heidelberg) hatten den Glücksspieländerungsstaatsvertrag
bereits in den vergangenen Wochen als verfassungs- und
europarechtswidrig kritisiert. Im Vergleich zu dem von der Kommission
vielfach beanstandeten Entwurf hätten die Länder mit der Novelle
lediglich kosmetische Korrekturen vorgenommen oder sind auf alte,
inkohärente Positionen zurückgefallen.
Schwerpunkt der Kritik ist der nach wie vor inkohärente und
unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Glücksspiele
liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel,
LOTTO, weiterhin erheblich beschränkt wird. Als Begründung dient die
Scheinargumentation, Lotto mache süchtig, mit der die Länder ihr
lukratives Lotterieveranstaltungsmonopol sichern wollen. „Zudem
werden gewerbliche Spielvermittler unverhältnismäßig stark
diskriminiert“, so Norman Faber. „Sie müssen in 15 Bundesländern sage
und schreibe 32 unterschiedliche Erlaubnisse einholen; klare und
objektive Kriterien gibt es dafür ebenso wenig wie einen
Rechtsanspruch. Der Willkür sind damit Tor und Tür geöffnet.“
Allein Schleswig-Holstein befindet sich mit seinem neuen
Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft getreten ist, auf einem
rechtssicheren Kurs. Viele Unternehmen der Branche bereiten derzeit
Lizenzanträge vor und planen ihren Firmensitz in das nördlichste
Bundesland zu verlegen.
Faber: „Die 15 Länder müssen das Rad nicht neu erfinden. Das
Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein wurde von der Kommission im
Notifizierungsverfahren als europarechtskonform gebilligt. Es ist
jetzt der geeignete Kompromiss für eine bundesweite,
europarechtskonforme Regelung.“
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