Mit einer einfachen Mehrheitsabstimmung beschloss das Europäische
Parlament in einer Resolution am Donnerstag, den 27. Oktober in
Strassburg, der Ukraine aufgrund ihrer aktuellen Entwicklung eine
EU-Beitrittsperspektive anzubieten.
Mit seiner Resolution betonte das Europäische Parlament (EP) die
Wichtigkeit der weiteren Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU
und der Ukraine. Des Weiteren wiesen die Mitglieder der
Parlamentarischen Versammlung dem Angebot einer
EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine eine „grosse Bedeutung“ zu.
Laut Resolution würde solch ein Schritt im Interesse beider Parteien
liegen. Deshalb erkennt das EP die Bestrebungen von Kiew aufgrund von
Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union an.
Das Parlament merkte jedoch an, dass eine potenzielle
Mitgliedschaft nur in Betracht gezogen werden würde, wenn alle
Kriterien einschliesslich des Respekts für die demokratischen
Prinzipien, die Menschenrechte, Grundfreiheiten und rechtsstaatliche
Grundsätze erfüllt würden. Das EP drängte die Europäische Kommission,
ein geplantes Treffen mit dem Präsidenten der Ukraine Viktor
Yanukovych vor dem Gipfeltreffen zwischen der EU und der Ukraine im
Dezember 2011 einzurichten. Das EP glaubt, dieser Besuch könnte eine
exzellente Plattform zum Besprechen grundsätzlicher Anliegen bieten
und zum Wiederherstellen eines konstruktiven Dialogs führen, welche
zur Initialisierung eines Assoziierungsabkommens dienlich wären.
In der Zwischenzeit drängte das EP die Abgeordneten der Ukraine
zur Gewährleistung einer innerpolitischen Stabilität „mit einem Fokus
auf interne Reformen und dem Respekt für rechtsstaatliche Grundsätze
einschliesslich der Einrichtung von gerechten, unparteiischen und
unabhängigen rechtlichen Verfahren“ besonders in Anbetracht der
kürzlichen Verurteilung der früheren ukrainischen Ministerpräsidentin
Yulia Tymoshenko.
Am 25. Oktober fand die 20. Verhandlungsrunde zum
Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und EU statt. Diesmal
standen die Verhandlungen über den politischen Teil des zukünftigen
Abkommens im Mittelpunkt. Das ukrainische Verhandlungsteam bestand
weiterhin darauf, die Beitrittsperspektive des Landes in einen
Abschnitt des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU
aufzunehmen.
Schon zuvor, am 20. Oktober 2011, einigten sich beide Parteien
während der Verhandlungen in Brüssel auf alle Hauptaspekte der
handelsbezogenen Abschnitte des Assoziierungsabkommens. Die Einigung
auf eine tiefe und umfassende Freihandelszone wird zu einem der
Kernabschnitte des seit 2007 verhandelten Assoziierungsabkommens. Es
wird erwartet, dass Kiew und Brüssel das Abkommen zum Ende des Jahres
2011 unterzeichnen.
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