Das Europäische Parlament wird der Europäischen Kommission und
dem Rat der Europäischen Union sehr wahrscheinlich empfehlen, das
Assoziierungsabkommen mit der Ukraine noch vor Ende des Jahres zu
unterzeichnen. Dies wurde über die Nachrichtenagentur
Interfax-Ukraine bekannt, die Zugang zu einem Entwurf des
Empfehlungsdokuments erlangt hatte.
Der Entwurf des Empfehlungsberichts des Europäischen Parlaments,
der für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU
und der Ukraine stimmt, schlägt ausserdem vor, die EU solle der
Ukraine ausreichende finanzielle, technische und rechtliche
Unterstützung gewähren, um das Land zu befähigen, das Abkommen zu
erfüllen. Der Entwurf beinhaltet die Empfehlung, ein Team aus
hochrangigen Beratern zusammenzustellen, mit deren Hilfe die Ukraine
ihre nationale Gesetzgebung an die europäischen Normen anpassen soll.
Ausserdem legt der Entwurf die Bedingungen für den Dialog zwischen
der EU und den politischen Parteien fest und ermuntert gleichzeitig
zum Dialog zwischen den ukrainischen Parteien.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und branchenspezifischen
Kooperation verlangt der Entwurf eine Stärkung der Zusammenarbeit
zwischen der Ukraine und der EU im Energiebereich, konkret die
Unterzeichnung eines Abkommens zur Sicherung der Energielieferungen,
der Zuverlässigkeit der Versorgung und einer Diversifizierung des
Gas- und Öltransportsystems.
In den Bereichen Justiz, Unabhängigkeit und Sicherheit empfiehlt
der Bericht die Festsetzung eines spezifischen Zeitrahmens zur
Einführung der Visafreiheit für die Ukraine, statt der zur Zeit
verfolgten langfristigen Perspektive, die von der Fähigkeit der
Ukraine abhängt, die geforderten fachlichen Kriterien des
Aktionsplans zur Visafreiheit zu erfüllen. Es wird auch
vorgeschlagen, den Zeitraum, in dem die Ukraine Gastgeber der UEFA
Europameisterschaften 2012 ist, als Versuchsperiode für die
Visafreiheit zu nutzen.
Der zukünftige Bericht stellt fest, dass das
Assoziierungsabkommen eine für ein Drittland nie dagewesene
Integrationsebene in die EU darstellt. Der Entwurf bestärkt Artikel
49 des Vertrags über die Europäische Union, der die Grundlage für das
Recht der Ukraine bietet, unter den Bedingungen der Befolgung der
Grundsätze der Demokratie, des Respektierens der Menschenrechte und
der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit die Mitgliedschaft
in der EU zu beantragen.
Das laufende Strafverfahren gegen die ehemalige ukrainische
Premierministerin Julia Timoschenko wegen der Gasverträge mit
Russland führte zu einigen Bedenken, ob das Assoziierungsabkommen in
der näheren Zukunft unterzeichnet werden kann. Die Mitglieder des
Kommittees für internationalen Handel INTA des Europäischen
Parlaments waren sich jedoch einig, dass das Assoziierungsabkommen
mit der Ukraine nicht von dem Gerichtsverfahren gegen Timoschenko
beeinflusst werden würde.
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