Die europäischen Eisenbahn-Richtlinien mit den technischen Spezifikationen Interoperabilität TSI haben signifikante Auswirkungen auf den Bahnsektor und tragen zur Erreichung der Verknüpfung und Interoperabilität der einzelstaatlichen Eisenbahnnetze, der Förderung des Zugangs zu diesen Netzen und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt bei.
Mit der TEIV erfolgt die Umsetzung in deutsches Recht. Hierdurch ändert sich einerseits das bekannte Zulassungs- und Genehmigungsverfahren. Andererseits sind mit den benannten Stellen neue Aufgabenträger in das Verfahren involviert.
Das EBA hat mit Wirkung zum 15.03.2010 die neue Verwaltungsvorschrift VV IBG Fahrzeuge verbindlich eingeführt. Die Vorschrift enthält alle wesentlichen Vorgaben für die Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Inbetriebnahmegenehmigung von Eisenbahnfahrzeugen gemäß §§ 6 ff TEIV.
Zu diesem aktuellen Thema veranstaltet Haus der Technik am 17.-18.5.2010 ein praxisrelevantes Seminar in Berlin. Eingeladen sind Verantwortliche der Industrie aus dem Zulassungs- und Homologationsbereich, Verantwortliche der Eisenbahnunternehmen für die Einhaltung der TEIV-Anforderungen sowie alle an dem Thema Interessierte.
Details und Anmeldung finden Sie unter:
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H110-05-053-0.html
Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.- Ing.- päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter www.hdt-eisenbahn.de .