Eva Bulling-Schröter: Bundesregierung hätte Beihilfeverfahren vermeiden können

„Dass die EU-Kommission ein Beihilfeverfahren gegen
Deutschland eröffnet, weil die Ausnahmen für energieintensive
Industrien bei der EEG-Umlage zu einem erheblichen Teil unbegründet
sind, ist nachvollziehbar. Die Bundesregierung hat es versäumt,
unnötige Konzern-Subventionen rechtzeitig abzubauen. Gleichzeitig ist
es gut, dass Brüssel nicht gegen das EEG insgesamt vorgeht, denn in
Teilen sind die Rabatte wirklich erforderlich, um Unternehmen vor
Wettbewerbsnachteilen zu schützen“, erklärt Eva Bulling-Schröter. Die
Umwelt-Expertin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„DIE LINKE hat stets vor den pauschalen und teils überzogenen
Industrie-Privilegien bei der Zahlung der EEG-Umlage gewarnt, nicht
zuletzt weil diese die Stromkosten für sonstige Verbraucherinnen und
Verbraucher nach oben treiben. Der EU-Kommission sind Ermäßigungen
ein Dorn im Auge, weil sich andere Staaten, die ihre Industrie in
diesem Umfang nicht entlasten, mit Recht über die deutschen
Konzern-Subventionen aufregen. Diesem Unmut wäre die Grundlage
entzogen worden, hätte die Bundesregierung die Industrierabatte
danach ausgerichtet, welche Unternehmen tatsächlich relevante
Wettbewerbsnachteile infolge energiewendebedingter Kosten haben. Das
sind verschiedenen Studien zufolge weitaus weniger, als heute
subventioniert werden, und zwar nicht nur beim EEG, sondern auch bei
der Ökosteuer, den Netzentgelten und im Emissionshandel.“

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