Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Gleichstellung homosexueller Paare sieht der frühere PräÂsiÂdent des BunÂdesÂverÂfasÂsungsÂgeÂrichts, Hans-JürÂgen PaÂpier, keine Chance, die rechtÂliÂche BesÂserÂstellung der Ehe geÂgenÂüber anÂdeÂren ForÂmen des ZuÂsamÂmenÂleÂbens aufrecht zu erhalten. Der Bild-Zeitung (Dienstagausgabe) sagte Papier: „Die PriÂviÂleÂgieÂrung der Ehe im VerÂhältÂnis zur einÂgeÂtraÂgeÂnen LeÂbensÂpartÂnerÂschaft ist rechtÂlich nicht mehr zu halÂten.“ Zwar bleiÂbe der beÂsonÂdeÂre Schutz der Ehe nach ArÂtiÂkel 6 des GrundÂgeÂsetÂzes weiÂterÂhin beÂsteÂhen. „Ihn mit LeÂben zu fülÂlen, wird aber imÂmer schwieÂriÂger.“ Der renommierte Verfassungsrechtler sieht keinen Spielraum für den Gesetzgeber. „Der Gesetzgeber hat nach geltendem Verfassungsrecht bei der Gleichstellung keine Wahl mehr. Durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaft im Jahre 2001 und die Billigung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2002 (gegen mein Votum!) sind die Würfel gefallen. Spätere Urteile haben die Gleichstellung immer wieder verlangt. Die Unterscheidung nach der sexuellen Orientierung ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig. Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so entschieden.“ Eine rechtliche Unterscheidung zwischen Ehe und Partnerschaft ist nach Ansicht Papiers nicht möglich. „Die Sonderstellung der Ehe im Grundgesetz wird damit begründet, dass sie auf Dauer angelegt ist und auf der für den Partner übernommenen Verantwortung gründet. Darin unterscheiden sich Ehe und eingetragene Partnerschaft nicht. Im Grunde sind Ehe und eingetragene Partnerschaft juristisch gesehen weitestgehend gleich.“ Papier, der sich als Verfassungsgerichtspräsident in einem Minderheitsvotum ausdrücklich gegen die Einführung der eingetragenen Partnerschaft ausgesprochen hatte, rät der Politik: „Man sollte verlorene Schlachten nicht erneut führen wollen.“
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