
   Experten aus den Projekten des Technologieprogramms „Smart Data – 
Innovationen aus Daten“ haben heute in Berlin auf ihren ersten 
Fachgruppentreffen zu den Themen Recht und Sicherheit erste Ansätze 
für eine adäquate Nutzung von Smart-Data-Technologien in der 
Wirtschaft diskutiert. Die Fachgruppe Sicherheit unterstützt 
Unternehmen bei der Gewährleistung der Sicherheit bei 
datengetriebenen Diensten. Die Fachgruppe Rechtsrahmen sprach sich 
für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des bestehenden 
Rechtsrahmens bezogen auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich 
Datenschutz aus.
Security first: Sicherheit für Smart-Data-Anwendungen
   Smart Data – die intelligente Nutzung großer Datenmengen – besitzt
ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial in Deutschland, 
insbesondere weil kleine und mittlere Unternehmen (KMU) heute einen 
viel besseren Zugang zu entsprechenden Technologien haben, als dies 
noch vor ein paar Jahren der Fall war. Mit der verstärkten Einbindung
von Smart-Data-Technologien in die Wertschöpfungsketten der 
Unternehmen müssen aber Sicherheitsstandards sowohl auf Anbieter- als
auch auf Anwenderseite weiterentwickelt und an die neuen Bedingungen 
angepasst werden. Das Technologieprogramm Smart Data trägt diesen 
Herausforderungen in den Fachgruppen Rechnung.
   Prof. Jörn Müller-Quade, Direktor am FZI Forschungszentrum 
Informatik und Leiter der Fachgruppe Sicherheit: „Wir stellen uns die
Frage, welches Maß an Sicherheit und Datenschutz bei der Verwendung 
von Smart-Data-Technologien benötigt wird und wie dieses garantiert 
werden kann. Wir arbeiten an mehrstufigen Sicherheitslösungen, die 
entsprechend dem jeweiligen Grad an Sicherheitsanforderungen Angebote
liefern. So können wir sogar allen Beteiligten gerecht werden, selbst
wenn diese unterschiedliche Ansprüche und Anforderungen haben.“
   Dafür sind insbesondere einheitliche Regeln und Leitlinien für den
Umgang mit personenbezogenen Daten nötig, die nun von der Fachgruppe 
entwickelt werden. Diese betreffen im Einzelnen den technischen 
Datenschutz und die Unterstützung bei der Implementierung von 
Datenschutzregeln in der eigenen  Organisation.
Datenschutz für die Zugangsgesellschaft
   Rechtliche Fragestellungen spielen beim Technologieprogramm Smart 
Data eine zentrale Rolle. Durch eine frühzeitige Einbeziehung 
aktueller rechtswissenschaftlicher Forschungsergebnisse wird eine 
möglichst reibungslose spätere Überführbarkeit der entwickelten 
Smart-Data-Innovationen in die Praxis gewährleistet. In der 
Fachgruppe Rechtsrahmen werden dabei bestehende rechtliche Regelungen
hinterfragt sowie Konzepte für die Fortentwicklung des Rechtsrahmens 
neu entwickelt.
   Dr. Oliver Raabe, Direktor am FZI Forschungszentrum Informatik und
Leiter der Fachgruppe Rechtsrahmen: „Wir müssen von der aktuell 
vorherrschenden Diskussion des Dateneigentums aus rechtlicher Sicht 
dazu übergehen, dass wir vielmehr über rechtliche Konzepte zu dem aus
Daten stammenden veredelten Wissen nachdenken. Wir entwickeln daher 
Ansätze, um das Rechtsprinzip –Privacy by Design– weiterzuentwickeln 
in Richtung –Datenschutz für die Zugangsgesellschaft–: Statt bei der 
Technologieentwicklung die Frage zu stellen, ob Daten erhoben werden 
oder nicht, brauchen wir eine allgemeingültige Rechtsgrundlage, die 
den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen gewährleistet, die Nutzung 
der Potenziale von Smart Data aber nicht grundsätzlich ausschließt.“
Über Smart Data – Innovationen aus Daten
   Mit dem Technologieprogramm „Smart Data – Innovationen aus Daten“ 
fördert das BMWi von 2014 bis 2018 insgesamt 13 Leuchtturmprojekte, 
die den zukünftigen Markt von Big-Data-Technologien für die deutsche 
Wirtschaft erschließen sollen, mit rund 30 Millionen Euro. Die 
beteiligten Unternehmen und Organisationen bringen weitere 25 
Millionen Euro auf, so dass das Programm über ein Gesamtvolumen von 
etwa 55 Millionen Euro verfügt. Smart Data ist Teil der neuen 
Hightech-Strategie und der Digitalen Agenda der Bundesregierung.
   Weitere Informationen zum Smart-Data-Technologieprogramm finden 
Sie unter www.smart-data-programm.de.
Pressekontakt:
Daniel Krupka
Smart-Data-Begleitforschung
c/o LoeschHundLiepold Kommunikation GmbH
Linienstr. 154, 10115 Berlin
Tel.: 030-4000 652-10
Fax: 030-4000 652-20
E-Mail: smartdata@lhlk.de  
Internet: www.smart-data-programm.de