slich des heutigen Fachgespraechs im Gesundheitsausschuss zu den Qualitaetstests von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Hilde
Mattheis:
Die Pruefungen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sind ein Meilenstein fuer die Pflegequalitaet in Deutschland – sie beduerfen aber noch der Nachbesserung. Mit dieser Einschaetzung bestaetigten Experten bei dem heutigen Fachgespraech im Gesundheitsausschuss den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Weiterentwicklung von Transparenz und Qualitaet in der Pflege.
Die Experten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) erlaeuterten: Die Kriterien zur Qualitaetspruefung seien ein geeignetes Instrument, brauchten aber noch Verbesserungen. Es koenne nicht sein, dass Heime, die bei wichtigen Pruefkriterien wie Ernaehrung, Fluessigkeitsversorgung oder Prophylaxe gegen Wundliegen ein „mangelhaft“ bekommen, in der Endnote aber trotzdem mit „gut“
oder „sehr gut“ abschliessen. Ausserdem muessten die Stichproben modifiziert werden.
Es liegt in der Verantwortung der Vertragspartner (GKV-Spitzenverband, Vereinigung der Traeger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, Bundesarbeitsgemeinschaft der ueberoertlichen Traeger der Sozialhilfe und Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbaende), die Gewichtung der wichtigen „Risikokriterien“ bei der Benotung entsprechend zu aendern.
Im Interesse der Pflegebeduerftigen muessen sich die Vertragspartner zeitnah auf Verbesserung einigen.
Grundlage fuer die Qualitaetstest in Pflegeheimen ist die 2008 in Kraft getretene Pflegereform der Grossen Koalition. Sie sieht vor, dass alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste in Deutschland einmal im Jahr unabhaengig geprueft werden und die Note veroeffentlicht wird. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion war dies so ins Gesetz aufgenommen worden.
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