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F.A.Z. – Agenturmeldung von F.A.Z/Rhein-Main-Zeitung
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Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat die Landesregierung
im Rechtsstreit um die Zahl der Nachtflüge nach Inbetriebnahme der neuen
Landebahn Unterstützung aus Berlin erhalten. An dem Verfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht hat sich der „Vertreter des Bundesinteresses“
beteiligt, nach dem Gesetz ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Dessen
Vertreter kritisiert scharf die Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
(VGH), schon aus dem Landesentwicklungsplan ergebe sich weitgehend ein
Nachtflugverbot. Das Bundesverwaltungsgericht wird in diesem Jahr verhandeln.
Der VGH hatte die Genehmigung zum Bau einer neuen Landebahn am Flughafen für
rechtmäßig erklärt. Jedoch verwarf das Gericht die Regelung im
Planfeststellungsbeschluss, dass abweichend von dem in der Mediation
vereinbarten absoluten Nachtflugverbot künftig in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr
durchschnittlich 17 Starts und Landungen erlaubt sein sollen. Angesichts der
Belastung sei der Ermessensspielraum für Nachtflüge „annähernd Null“, heißt es
in dem VGH-Urteil.
Die Landesregierung hat insoweit gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Jurist
des Bundes trägt vor, das hessische Gericht habe die jeweiligen Kompetenzen
zwischen Raum- und Fachplanung verwischt. Mit dem Landesentwicklungsplan könne
man möglichen Konflikten über Lärmbelastung vorbeugen, nicht aber technische
Abläufe wie den Nachtbetrieb am Flughafen dezidiert regeln. Sein Vorwurf lautet,
der VGH habe in „eklatanter Weise“ den Rahmen seiner richterlichen
Kontrollbefugnisse verlassen. Indem er im Genehmigungsverfahren das
Verkehrsministerium strikt an den Grundsatz der Nachtruhe als Konsequenz des
Landesentwicklungsplans gebunden sah, habe er rechtsfehlerhaft die Möglichkeit
verwehrt, dieses Interesse gegen den Bedarf für Nachtflüge abzuwägen, heißt es
sinngemäß in dem Schriftsatz aus Berlin.
Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht schaltet sich
nur ausnahmsweise in Verfahren ein. Er ist nur an Weisungen der Bundesregierung,
nicht einzelner Ministerien gebunden. Er versteht sein Wirken als unparteiisch
und den gesamtstaatlichen Interessen verpflichtet.
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Source: F.A.Z. via Thomson Reuters ONE
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