F.A.Z. – Bundesregierung will Kronzeugenregelung begrenzen

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Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will Strafe wieder an die Schuld
des Täters knüpfen
Die Bundesregierung will die Kronzeugenregelung begrenzen. Das ergibt sich aus
einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, welcher der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung (Donnerstagsausgabe) vorliegt. Ein Kronzeuge soll demnach in
Zukunft nur noch dann einen Strafnachlass erhalten können, wenn sich seine
Angaben auf eine Tat beziehen, „die mit seiner Tat im Zusammenhang“ stehen. Es
muss ein innerer, inhaltlicher Bezug zwischen den beiden Taten bestehen.
Erforderlich ist, dass die eine Tat durch die andere vorbereitet oder
abgesichert wird, es reicht nicht aus, dass etwa der Kronzeuge und die Person,
die er belastet, Teil einer Bande sind.

Damit wird nach den Vorstellungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger (FDP) die Strafe wieder enger an die Schuld des Täters geknüpft,
berichtet die F.A.Z. Die bisherige Regelung ist weiter; sie soll den Täter auch
zur Offenbarung von Straftaten motivieren, die mit der eigenen Tat und somit mit
der eigenen Schuld nichts zu tun haben. Dieser weite Anwendungsbereich könne
dazu führen, dass die mit dem Strafrabatt gewährte Privilegierung des Täters mit
dem Schuldprinzip „nicht mehr in einem – vor allem für das Opfer und die
rechtstreue Bevölkerung – nachvollziehbaren Einklang steht“, wie es in der
Begründung des Referentenentwurfs heißt. Nunmehr soll die Kritik von
Opferverbänden aufgegriffen werden, die einen übermäßigen Strafnachlass für
Taten kritisierten, die mit der unmittelbaren Schuld des Täters nur wenig gemein
hatten.

Da die Neuregelung stärker auf Fälle zugeschnitten ist, in denen der Täter als
Teil einer kriminellen Struktur eine besondere Nähe zur offenbarten Tat hat, sei
sie auch praxisgerechter. Gerade in solchen Fällen ist man schließlich auf die
Aussagen von Kronzeugen angewiesen, um etwa „geschlossene Täterkreise
aufzubrechen“. Allerdings bleibt es auch mit der Neuregelung dabei, dass sich
die eigene und die offenbarte Tat nicht zwingend in den Grenzen organisierter
Kriminalität oder des Terrorismus bewegen müssen. Schließlich führe die Reform
auch zu einer Rechtsvereinheitlichung, da die allgemeine Kronzeugenregelung auf
diese Weise an die sogenannte „kleine Kronzeugenregelung“ im
Betäubungsmittelgesetz anknüpft, die bei der Aufklärung der Strukturen im
Drogenhandel angewendet wird (hier fordert die Rechtsprechung schon einen
solchen „Zusammenhang“.). Mit der Neufassung wird eine Vereinbarung des
Koalitionsvertrages von Union und FDP umgesetzt.

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Source: F.A.Z. via Thomson Reuters ONE

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