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F.A.Z. – Gäfgen erhielt Entschädigung wegen Straßburger Urteils
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„Ohne die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre das
Urteil wohl anders ausgefallen“
Der Kindsmörder Magnus Gäfgen erhielt vor allem deshalb eine Entschädigung, weil
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Deutschland für sein
Verhalten in diesem Fall gerügt hat. Auf die Entscheidung der Straßburger
Richter vom Juni des vergangenen Jahres stützt sich nämlich das Urteil des
Frankfurt Landgerichts vom Donnerstag in maßgeblicher Weise. „Ohne die
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre das Urteil
wohl anders ausgefallen“, heißt es im Landgericht nach Informationen der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Samstagsausgabe).
Der Menschenrechtsgerichtshof hatte nämlich ausdrücklich gerügt, dass
Deutschland Gäfgen keine angemessene Wiedergutmachung geleistet habe. Der
Gerichtshof nahm damals „zur Kenntnis“, dass die beiden Polizeibeamten, die
Gäfgen Schmerzen angedroht hatten, um das von ihm entführte Kind zu retten, „für
diesen Verstoß lediglich zu sehr milden und zur Bewährung ausgesetzten
Geldstrafen verurteilt wurden“. Zudem fand der Menschenrechtsgerichtshof
deutliche Worte zu dem Amtshaftungsverfahren, das Gäfgen in Deutschland
angestrengt hatte: Dass die deutschen Gerichte mehr als drei Jahren über die
Entschädigungsklage Gäfgens nicht entschieden hatten, lässt nach Ansicht der
Straßburger Richter „schwerwiegende Zweifel an der Wirksamkeit des
Amtshaftungsverfahrens… aufkommen“. Und weiter: „Die Behörden scheinen nicht
entschlossen zu sein, über eine angemessene Wiedergutmachung, die dem
Beschwerdeführer zu leisten ist, zu entscheiden und haben somit nicht angemessen
und effizient auf den in Rede stehenden Verstoß…reagiert.“
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Source: F.A.Z. via Thomson Reuters ONE
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