F.A.Z. / F.A.Z. – Hoffnung auf ein „aktives Ja“ zur Verfassungsreform verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hessens FDP-Fraktionschef Florian Rentsch warnt Opposition vor Kampagne gegen
das Sparen
WIESBADEN. Der FDP-Fraktionsvorsitzende im hessischen Landtag, Florian Rentsch,
ist optimistisch, dass die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung
bei der erforderlichen Volksabstimmung eine deutliche Mehrheit finden wird. In
einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Rhein-Main-Ausgabe
vom Dienstag, 13. Juli) weist er darauf hin, dass laut Umfragen derzeit rund
drei Viertel der Bevölkerung einen solchen Schritt für richtig hielten. Die
Opposition könne es sich zudem nicht leisten, eine Kampagne gegen die von der
schwarz-gelben Landesregierung angestrebte Verfassungsänderung zu führen, die
dem Volk bei der Kommunalwahl am 27. März nächsten Jahres zur Abstimmung
vorgelegt werden soll. „Das wäre ja gleichbedeutend mit einer Bankrotterklärung
von SPD und Grünen.“
Nach Angaben des liberalen Politikers werden die  Regierungsfraktionen CDU und
FDP nach der Sommerpause einen Textvorschlag für die Verfassungsänderung
präsentieren; keine komplexe Formulierung, sondern kurz und bündig. „Schließlich
ist die Frage, um die es geht, auch nicht kompliziert.“ Die Bürger, so Rentsch,
hätten genug davon, dass auf Kosten künftiger Generationen Politik gemacht
werde. „Wir wollen das Gegenteil: eine Zukunft für unsere Kinder ohne Schulden.“
Er gehe davon aus, dass SPD und Grüne das genauso sähen und setze auf deren
Zustimmung zu den für eine Verfassungsänderung notwendigen Gesetzen. Immerhin
habe es auch bei der Schuldenbremse auf Bundesebene eine große Mehrheit gegeben.
Voraussetzung für eine Verfassungsänderung in Hessen sind ein mit absoluter
Mehrheit gefasster Beschluss des Landtags und eine Mehrheit in einer
Volksabstimmung. Zwar sei den Ländern bereits im Grundgesetz ein Verbot der
Neuverschuldung vom Jahr 2020 an vorgegeben, aber ohne das „aktive Ja“ der
Hessen werde eine Konsolidierung des Haushalts nicht gelingen, meint Rentsch. Er
sei angesichts einer Verschuldung des Landes in Höhe von fast 40 Milliarden Euro
froh, dass die Regierung die Kraft aufbringe, sich selbst zu binden. „Wenn wir
kein Schuldenverbot, sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung,
hätten, würde die Verschuldungsspirale nie ein Ende finden.“ Zudem klage
Schleswig-Holstein gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz. „Da ist es besser,
wenn wir eine eigene Regelung haben.“Â + + +
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