F.A.Z. – Innenminister will der NPD die staatlichen Mittel sperren

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Der Thüringer Innenminister Peter M. Huber (CDU) will extremen Parteien wie der
NPD die staatlichen Gelder entziehen. „Die Sicherung des öffentlichen Friedens
kann ein legitimes Ziel bei der Beschränkung der staatlichen
Parteienfinanzierung sein“, schreibt Huber in einem Gastbeitrag für die
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Das sei weder ein Verstoß
gegen das Parteienprivileg des Grundgesetzes noch gegen das Recht auf
Chancengleichheit. Der Minister, der zugleich beurlaubter Staatsrechtslehrer
ist, beruft sich auf eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Volksverhetzung vom 4. November 2009. „Wenn Meinungsäußerungen und
Versammlungen, die den öffentlichen Frieden gefährden, diskriminiert werden
dürfen, weshalb nicht auch Parteiaktivitäten?“ fragt Huber in der F.A.Z. Da die
Chancen, für eine „Neuauflage“ eines NPD-Verbotsverfahrens nicht gut stünden,
wie Huber schreibt, müsse über eine Änderung des Parteiengesetzes nachgedacht
werden. Zu diesem Zweck hat die Innenministerkonferenz im Dezember 2009 eine
Arbeitsgruppe unter Thüringer Leitung eingesetzt.

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