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F.A.Z. – „Zynisches Spiel“ – Vorsitzender des Deutschen Richterbundes rügt in
der F.A.Z. „Auswüchse“ im Fall Kachelmannl
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Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, hat die
„Auswüchse“ der Berichterstattung im Fall Kachelmann kritisiert und eine
Besinnung auf die Grundsätze des Strafprozesses gefordert. In einem Beitrag für
die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Donnerstagsausgabe) schreibt er: „Es ist ein
scheinheiliges, vordergründiges und zynisches Spiel mit den Belangen des
Opferschutzes, wenn Opfer medial stigmatisiert werden, zugleich aber wirksamere
Opferschutzregeln eingefordert werden.“ Die im Fall Kachelmann entstandenen
„Auswüchse der Berichterstattung, Verwirrungen und Unsicherheiten dürfen nicht
einfach stehenbleiben“, meint der Freiburger Oberstaatsanwalt. Es liege im
Interesse der Rechtspflege insgesamt, „sich aus Anlass eines solchen Verfahrens,
auch wenn es durch seine Mediatisierung mit maßloser Kritik und persönlichen
Anfeindungen absoluten Ausnahmecharakter hat, auf Grundsätze, auf Anspruch und
Möglichkeiten unseres Strafprozesses zu besinnen.“
„Abweichende Entscheidungen bei Änderung der Beweislage – wie auch im Verfahren
Kachelmann – bestätigen die Wirksamkeit des Kontrollsystems und sind nicht
Zeichen fehlerhafter Arbeit der Vorinstanzen“ schreibt Frank in der F.A.Z.
Die Staatsanwaltschaften, die bisweilen für offensive Pressearbeit kritisiert
werden, sollten nach Franks Ansicht “ – im Rahmen der rechtsstaatlich gebotenen
Einschränkungen – alle Möglichkeiten nutzen, Verfahrensabläufe zu erklären und
über die Ergebnisse ihrer Arbeit sachlich zu informieren.“ Das Mannheimer
Landgericht, das die Verteidigung kritisiert hatte, nimmt der Vorsitzende des
Richterbundes in Schutz: „Sieht sich das Gericht während des Verfahrens immer
wieder – auch persönlichen – Angriffen der Verteidigung ausgesetzt, ist es der
Selbstachtung und der Würde der Richter, gerade auch der Laienrichter,
geschuldet, nach der Verkündung des Urteilstenors solches Verhalten in
angemessener Weise kritisch zu bewerten.“ „Versuche der Instrumentalisierung der
Berichterstattung“ könnten freilich als Strategie der Verteidigung
gerechtfertigt sein.
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