Hannover, 03.05.2010
In der Fachartikel-Reihe zum Thema Recht und Finanzen gibt es einen neuen Artikel auf nds-ost.business-on.de. Thema: Die neue Widerrufsbelehrung. Sie tritt zum 11. Juni 2010 in Kraft. Entgegen der früheren Regelung in Form einer Verordnung ist die neue Widerrufsbelehrung in der Hoffnung auf größere Rechtssicherheit für die Internethändler nunmehr in Gesetzesfassung gegossen.
Internet-Händler sollten ab dem 11. Juni 2010 besonders gewissenhaft bei ihrer Widerrufsbelehrung sein. Da in der Vergangenheit häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, zum Beispiel wegen der Widerrufsfristen, des Fristbeginns und der Informationspflichten abgemahnt worden sind, existieren aber viele strafbewehrte Unterlassungserklärungen, die teilweise auch der neuen Gesetzesfassung entgegenstehen könnten. Es sollte daher die neue Widerrufsbelehrung erst dann Verwendung finden, wenn sicher gestellt ist, dass damit kein Verstoß gegen eine alte Unterlassungserklärung vorliegt.
Den vollständigen Artikel sowie weitere Fachbeiträge zum Thema Recht gibt es unter nds-ost.business-on.de