Die FachzeitÂschrift ?ZAP? feiert am 5. April 2019 ihr 30-jähriges Bestehen. 1989 als ?ZeitÂschrift für die Anwaltspraxis? von Dr. Egon Schneider aus der Taufe gehoben, ist sie seit Beginn an auf den AllÂgemeinanwalt ausgerichtet. Ihr AnÂspruch: Aus einer Quelle umÂfasÂsend über alle anwaltliÂchen TätigÂkeitsfelder informieren. Dazu entwickelte die RedakÂtion, im GegenÂsatz zu den damals beÂreits lange etablierten juÂristischen Fachzeitschriften, ein völÂlig neues inhaltliches Konzept: Die ?ZAP? bereitet die verÂschiedenen juristischen TheÂmen systematisch sortiert nach Rechtsgebieten auf. Im VorderÂgrund stehen dabei stets die rechtspraktischen und weniger die rechtswissenschaftlichen Aspekte.
Zum 30. Geburtstag der ?ZAP? bietet der Verlag attraktive Jubiläums-Aktionen für Leser und AbonÂnenÂten an. Dazu zählen, verteilt über das gesamte Jahr, verschiedene VerlosunÂgen und Gewinnspiele für Buchpakete, eBroschüren, Jahresabonnements und aktuelle HandÂbüÂcher aus dem ZAP Verlag, dem Deutschen Anwaltverlag und dem Deutschen NotarÂÂverÂlag. ZuÂdem findet zum offiziellen Geburtstag am 5. April 2019 eine FestveranstalÂtung mit HerausÂgebern, Autoren und Wegbegleitern statt.
Die Fachzeitschrift ?ZAP?, die unter www.zap-zeitschrift.de einen eigenen Internetauftritt hat,  erÂscheint alle 14 Tage als Printausgabe wie auch als reines Online-ProÂdukt. Zum umfangÂreiÂÂchen Informationspaket zählen ein 2-wöÂchentlicher Exklusiv-Newsletter, der über alÂles informiert, was insbesondere der GeneraÂlist unter den Juristen wissen sollte sowie die ZAP App, die den mobilen Zugriff auf alle InÂhalte ermöglicht. Außerdem steht dem AbonnenÂten ein juris-Zugang zur Verfügung.
Nach verschiedenen Stationen ist die ?ZAP? aus dem gleichnamigen ZAP Verlag seit 2014 unÂter dem Dach des Deutschen Anwaltverlags integriert.
Zur Familie des Deutschen AnwaltverÂlags in Bonn zählen weitere starke Marken: das Deutsche Anwalt Office, der Deutsche Notarverlag, der zerb Verlag, Anwaltsgebühren.Online, FTCAM für FamilienanÂwälte und ReNoSmart