Fast ein Drittel des BIP der EU für Sozialschutz ausgegeben

Seit dem Jahr 2010 sind die Sozialschutzausgaben
in der Europäischen Union (EU) leicht gestiegen, von 28,6% des BIP im
Jahr 2010 auf 29,0% im Jahr 2015, laut Daten von Eurostat, dem
statistischen Amt der Europäischen Union. Im Jahr 2015 waren die zwei
Hauptfinanzierungsquellen für den Sozialschutz auf EU-Ebene
Sozialbeiträge, die 54% der Gesamteinnahmen ausmachten, und
staatliche Zuweisungen aus Steuereinnahmen, mit einem Beitrag von
43%.

Der EU-Durchschnitt verbarg auch weiterhin erhebliche Unterschiede
zwischen den Mitgliedstaaten. Ausgaben für den Sozialschutz in Höhe
von 30% oder mehr des BIP verzeichneten im Jahr 2015 Frankreich
(34%), Dänemark und Finnland (je 32%), Belgien, die Niederlande,
Österreich und Italien (je 30%). Ausgaben von unter 20% fanden sich
hingegen in Rumänien und Lettland (je 15%), Litauen und Estland (je
16%), Irland (17%), Malta, Bulgarien und der Slowakei (je 18%) sowie
in der Tschechischen Republik (19%). In Deutschland lag der Anteil
bei 29,2% des BIP.

Diese Ungleichheiten spiegeln Unterschiede in den Lebensstandards
wider. Sie sind jedoch auch ein Zeichen für die Vielfalt der
nationalen Sozialschutzsysteme sowie der speziellen demografischen,
wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Strukturen jedes
Mitgliedstaates.

Im Durchschnitt hatten Alters- und Hinterbliebenenleistungen in
der EU einen Anteil von 45% an den gesamten Sozialleistungen im Jahr
2015 und machten in nahezu allen Mitgliedstaaten den Großteil der
Leistungen für den Sozialschutz aus. Der Anteil der Alters- und
Hinterbliebenenleistungen an den Gesamtleistungen war in Griechenland
(65%), Italien und Portugal (je 58%), Rumänien und Zypern (je 55%) am
höchsten und in Irland (33%), Luxembourg und Deutschland (je 39%),
dem Vereinigten Königreich (41%) und Belgien (42%) am niedrigsten.

Leistungen für Krankheit/Gesundheitsversorgung und Invalidität
hatten in der EU im Jahr 2015 durchschnittlich einen Anteil von 37%
an den gesamten Sozialleistungen. In den Mitgliedstaaten reichte der
Anteil dieser Leistungen von 26% in Zypern und Griechenland bis über
40% in Kroatien (46%), Deutschland und den Niederlanden (je 43%), dem
Vereinigten Königreich (41%) und der Slowakei (40%).

Leistungen für Familien hatten in der EU durchschnittlich einen
Anteil von weniger als 9% an den gesamten Sozialleistungen im Jahr
2015, Leistungen bei Arbeitslosigkeit beliefen sich auf 5% und
Leistungen für Wohnen & soziale Ausgrenzung lagen bei 4%.

Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
Eurostat-Webseite abrufbar:
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