F.A.Z. – Leutheusser-Schnarrenberger in der F.A.Z: Mehr Klarheit für binationale Ehen

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Deutsche, die mit EU-Ausländern verheiratet sind, sollen sich künftig einfacher
scheiden lassen können. Auch Deutschland schließt sich jetzt nämlich nach
Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitagsausgabe) den
EU-Staaten an, welche die Scheidungsverfahren binationaler Ehen erleichtern
wollen. Nachdem ein Vorschlag der EU-Kommission hierzu vor allem am Widerstand
Schwedens gescheitert war, hatte die Kommission eine sogenannte verstärkte
Zusammenarbeit vorgeschlagen.

Bisher haben zehn Mitgliedstaaten davon Gebrauch gemacht; jetzt hat auch die
Bundesregierung einen Antrag gestellt, wie sich aus einem Brief von
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger an EU-Kommissarin Viviane
Reding ergibt.

Die Ministerin verspricht von dem Vorstoß der EU-Staaten „mehr Sicherheit und
Klarheit für binationale Ehen.“ „Im zusammenwachsenden Europa brauchen wir klare
und einheitliche Regeln, welches Recht für europäische Ehen gilt“, sagte die
Ministerin der F.A.Z. Wenn von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt sei,
welches Recht bei Scheidungen mit Auslandsbezug gelte, „herrscht
Rechtsunsicherheit“. „Es sei „gelebte europäische Gemeinschaft“, wenn sich Ehen
nicht mehr an Staatsgrenze und Staatsangehörigkeit orientierten. „Wir verfolgen
eine europäische Gesamtstrategie, damit im Familien- und Erbrecht europaweit
Klarheit herrscht, welches Recht für Fälle mit Auslandsbezug gilt.“

Frau Leutheusser-Schnarrenberger stellte aber auch klar, dass die „Ausnahme“
bleiben müsse. Europa brauche „dringend gemeinsame Spielregeln, darum ist hier
die verstärkte Zusammenarbeit besser als gar keine europäische Regelung.“
„Diesen Schritt gehen wir in der klaren Erwartung, dass sich später auch die
anderen Mitgliedstaaten anschließen“, äußerte Frau Leutheusser-Schnarrenberg in
der F.A.Z.

Bisher haben sich Frankreich, Österreich, Rumänien, Spanien, Ungarn, Italien,
Griechenland, Slowenien, Bulgarien und Luxemburg bei der Kommission einen Antrag
auf verstärkte Zusammenarbeit gestellt. Die neuen Regelungen gelten dann auch
nur zwischen ihnen, aber damit ist schon die deutliche Mehrheit der Unionsbürger
erfasst.

Eheleute sollen europaweit die gleichen Möglichkeiten bekommen, sich auf ein
nationales Scheidungsrecht zu einigen, zu dem sie einen engen Bezug haben. Das
kann etwa das Rechts des (letzten) gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts sein
oder das Recht des Staates, dem einer der Ehegatten angehört. Die neuen Regeln
stellen eine Abkehr vom Staatsangehörigkeitsprinzip dar. Angesichts der bisher
sehr unterschiedlichen Voraussetzungen für Scheidungen on den Staaten der EU,
war es in binationalen Ehen bisher mitunter so, dass das anwendbare Recht davon
abhing, wer zuerst wo den Scheidungsantrag stellte.

In der EU wurden im Jahr 2007 140000 Ehen mit einem Auslandsbezug geschieden; im
Jahr 2008 war hierzulande an mehr als zehn Prozent der Ehen ein Ausländer
beteiligt.

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