Im Februar 2019 meldeten die deutschen
Amtsgerichte 1 579 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,8 % weniger als im Februar
2018.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Februar 2019 mit 282
Fällen (Februar 2018: 276) im Wirtschaftsbereich Handel
(einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen).
Unternehmen des Baugewerbes stellten 248 Insolvenzanträge (Februar
2018: 306). Im Gastgewerbe wurden 183 Insolvenzanträge gemeldet
(Februar 2018: 195).
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Februar 2019
auf rund 2,0 Milliarden Euro. Im Februar 2018 hatten sie bei 3,6
Milliarden Euro gelegen.
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 6 879 übrige
Schuldner im Februar 2019 Insolvenz an (-4,6 % gegenüber dem
Vorjahresmonat). Darunter waren 5 151 Insolvenzanträge von
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 1 403 Insolvenzanträge von
ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise
ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 28 11,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell