Finanzämter zeigen sich von der sanften Seite

Vom 17.12. bis zum 31.12 keine belastenden Maßnahmen

Wenn Briefe von Finanzbehörden ins Haus flattern, bedeutet das oft nichts Gutes. Geforderte Nachzahlungen und Säumnisgebühren können sich negativ auf die Stimmung auswirken. Doch in NRW und in vielen anderen Bundesländern wird der sogenannte Weihnachtsfrieden gewahrt, sodass keine unangenehme Post, vonseiten der Finanzbehörden, im Briefkasten landen kann. Das erklärte Finanzminister Dr. Helmut Linssen (NRW). Er kündigte an, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung im Zeitraum vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember 2012 keine Maßnahmen ergreifen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Belastung darstellen können. Diese werden dann auf das kommende Jahr verschoben. In diesem Zeitraum sollen die Finanzämter keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel sollen nur gelten, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden allerdings, wie im Vorjahr auch, während des Weihnachtsfriedens versandt, um Steuererstattungen nicht unnötig zu verzögern.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.

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