Das Finanzvermögen des öffentlichen
Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich betrug nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zum Jahresende 2010 fast 560
Milliarden Euro.
Zum öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Kernhaushalte der
Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände
sowie die Sozialversicherung und deren jeweilige Extrahaushalte. Der
nicht-öffentliche Bereich umfasst das Finanzvermögen bei
Kreditinstituten und beim sonstigen inländischen und ausländischen
Bereich. Anteilsrechte und Finanzderivate werden in das
Finanzvermögen nicht einbezogen.
Mit einem Volumen von 305 Milliarden Euro entfiel auf den Bund
dabei mehr als die Hälfte des Finanzvermögens (54,6 %). Die Länder
hatten einen Anteil von 129 Milliarden Euro (23,0 %), gefolgt von der
Sozialversicherung mit 71 Milliarden Euro (12,6 %). Den geringsten
Anteil am Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts hatten die
Gemeinden/Gemeindeverbände mit 55 Milliarden Euro (9,8 %) inne.
Bei der Aufteilung nach der Art des Finanzvermögens nahmen die
Wertpapiere den größten Anteil mit 31,9 % (178 Milliarden Euro) ein.
Bargeld und Einlagen sowie Ausleihungen (vergebene Kredite) hatten
eine Quote von jeweils 27,7 % (rund 155 Milliarden Euro). Die
sonstigen Forderungen (einschließlich Forderungen gegenüber dem
öffentlichen Bereich) beliefen sich auf 12,8 % (72 Milliarden Euro)
des Finanzvermögens.
Weitere Informationen finden sich im Internetangebot des
Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de > Zahlen & Fakten >
Gesellschaft & Staat > Öffentliche Finanzen & Steuern > Öffentliche
Finanzen > Schulden, Finanzvermögen.
Am 5. Juni 2012 erscheint zu dieser Thematik ein Aufsatz in der
Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ des Statistischen Bundesamtes.
Online ist dieser Beitrag dann abrufbar unter www.destatis.de >
Publikationen > Wirtschaft und Statistik.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im
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