Fischbach: Familienhebammen werden dringend gebraucht

Am 22. Juni 2011 hat das Bundeskabinett die von der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte
Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines
Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach:

„Die Forderung des Bundesrates, den geplanten einjährigen Einsatz
von Familienhebammen zu streichen und den Zeitraum der Betreuung
durch normale Hebammen von zwei auf sechs Monate zu verlängern, ist
nicht nachvollziehbar. An der vorgesehenen Regelung der
Familienhebammen gibt es nichts zu rütteln.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt daher die Äußerung der
Bundesregierung, die vom Bundesrat geforderte Streichung des
Einsatzes der Familienhebammen abzulehnen. Denn für Familien ist es
von unschätzbarem Wert, eine staatlich examinierte Geburtshelferin
mit einer Zusatzqualifikation an der Seite zu wissen, die sie nach
der Geburt eines Kindes nicht nur medizinisch, sondern auch
psychosozial begleitet und berät. Familienhebammen sind in der Lage,
auf die besonderen Bedürfnisse von Familien in belasteten
Lebenssituationen einzugehen und sind somit eine sinnvolle Ergänzung
zu einer Hebamme.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich der Bedeutung von
Familienhebammen im Bereich der Frühen Hilfen bewusst und wird an dem
Einsatz von Familienhebammen, so wie er im Entwurf des
Bundeskinderschutzgesetzes vorgesehen ist, festhalten.“

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