Am 23. März 2011 hat die Bundesregierung den von
der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und
Beruf beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einführung der
Familienpflegezeit, die den Menschen mit pflegebedürftigen
Angehörigen mehr Zeit gibt, sich intensiv um diese zu kümmern. Sie
ist die richtige Antwort auf die demografische Entwicklung und ein
Instrument zur Bewältigung der hieraus resultierenden
gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen.
Die Familienpflegezeit wird insbesondere dem Bedürfnis pflegender
Angehöriger gerecht, berufstätig zu bleiben und Pflegeaufgaben ohne
drastische Einkommensverluste nachkommen zu können. Durch die
Kontinuität der Erwerbsbiografie wird auch die eigenständige
Alterssicherung von Frauen, die den größten Teil der Pflegepersonen
stellen, weiter verbessert.
Dies hat auch Vorteile für die Unternehmen: Qualifizierte und
erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an das Unternehmen
gebunden; die Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
steigert ihre Motivation und macht sie damit produktiver.
Die Familienpflegezeit setzt als Maßnahme zur Förderung der
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eine wichtige Vereinbarung des
Koalitionsvertrages von Union und FDP um.“
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