Fischbach: Konzept zur Entschädigung von Missbrauchsopfern wichtiger Grundstein für die Anerkennung von Unrecht und Leid

Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche
Ordensobernkonferenz haben am 2. März 2011 ein Konzept zur
Entschädigung von Missbrauchsopfern vorgelegt. Dazu erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die katholische
Kirche als erste am Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch vertretene
Institution ein umfassendes Konzept für Entschädigungszahlungen an
zur Tatzeit minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs vorgelegt hat.
Das Leid, das den Opfern angetan wurde und bis heute schmerzlich
präsent ist, kann zwar nicht in Geld ausgedrückt werden. Allerdings
sind Entschädigungszahlungen eine Möglichkeit, das geschehene Unrecht
und das Leid der Opfer anzuerkennen. Diesem Anspruch wird die im
vorgelegten Konzept konkret genannte Summe von 5.000 Euro gerecht.

Die katholische Kirche signalisiert mit der neuen Regelung, dass
sie Verantwortung übernimmt. Das Konzept ist Ausdruck einer
ernstlichen und aufrichtigen Mitsorge für Menschen, die durch
Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im kirchlichen Dienst verletzt wurden. Die zugesagte
Übernahme der Kosten für Therapien und die Einrichtung eines
Präventionsfonds zur Förderung von Präventionsprojekten innerhalb und
außerhalb der katholischen Kirche zeugen von einem umfassenden Umgang
mit Fällen sexuellen Missbrauchs. Dass sich Personen, die
minderjährig Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, mit dem Ziel
der Entschädigung bereits ab dem 10. März 2011 an die
Missbrauchsbeauftragten in dem jeweiligen Bistum bzw. an den
betreffenden Orden wenden können, begrüßen wir, denn es garantiert
eine zügige und unbürokratische Umsetzung des Entschädigungsmodells.
Hierfür ist auch das auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz
eingestellte Antragsformular förderlich.“

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