Fischbach/Michalk: Mutter-Kind-Kuren sind Investition in die Zukunft

Seit dem Jahr 2007 besteht in der gesetzlichen
Krankenversicherung ein Rechtsanspruch auf
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen. Mehrere Statistiken lenken die
öffentliche Aufmerksamkeit auf die Bewilligungspraxis dieser
Maßnahmen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die
Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

„Mutter-Kind-Kuren sind ein wichtiges Instrument, um Müttern in
einer gesundheitlichen und familiären Belastungssituation zu helfen.
Oft sind diese stationären Maßnahmen für die Mütter die einzige
Möglichkeit, wieder zu Kräften zu kommen. Deshalb hat der Deutsche
Bundestag im Jahr 2007 ganz bewusst die Mutter-Kind-Kuren zu einer
Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt.
Denn nicht alles kann in ambulanter Behandlung zu dauerhaftem Erfolg
führen.

Die Bewilligungszahlen zeigen, dass nach einem starken Anstieg
nach der Gesetzesänderung jetzt wieder ein Rückgang eingetreten ist.
Dies kann jedoch nicht allein mit weniger Geburten erklärt werden.

Wir gehen davon aus, dass alle Anträge auf Mutter-Kind-Kuren nach
objektiven Kriterien entschieden werden.“

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