Fischbach: Mutter-Kind-Kuren sind kein Einsparpotenzial

Seit dem Jahr 2007 besteht in der gesetzlichen
Krankenversicherung ein Rechtsanspruch auf
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen. Allerdings ist die Zahl der abgelehnten
Anträge für Mutter-Kind-Kuren im Jahr 2010 laut Müttergenesungswerk
weiter gestiegen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:

„Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2007 ganz bewusst die
Mutter-Kind-Kuren zu einer Pflichtleistung in der gesetzlichen
Krankenversicherung umgewandelt, um besonders Müttern in einer
gesundheitlichen und familiären Belastungssituation zu helfen. Es
kann nicht angehen, dass die Zahl der abgelehnten Anträge im
Vergleich zum Vorjahr um drei Prozentpunkte gestiegen ist.

Eine Überprüfung der immer weiter zurückgehenden
Bewilligungszahlen durch die Politik ist dringend geboten. Es muss
sichergestellt sein, dass die Bewilligungspraxis der Krankenkassen
muss nach objektiven Kriterien erfolgt.

54 Prozent der Widersprüche gegen die Ablehnung von Anträgen, die
Beratungsstellen im Müttergenesungswerk-Verbund nicht akzeptiert
hatten, werden erfolgreich entschieden. Dies zeigt den dringenden
Handlungsbedarf.“

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