Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat am heutigen Donnerstag eine
gutachtliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit des Bluttests
„PraenaTest“ auf Down-Syndrom vorgestellt. Dazu erklären die
stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach und Johannes Singhammer:
„Mit großer Sorge beobachten wir den geplanten Einsatz des
pränatalen Diagnostiktests „PraenaTest“ der Konstanzer Firma
LifeCodexx AG, der per Blutprobe der Mutter eine Trisomie 21 beim
ungeborenen Kind anzeigt.
Dieser Bluttest ist ausschließlich auf Erkennung des Down-Syndroms
ausgerichtet; er zielt nicht auf therapeutische Maßnahmen zugunsten
des Kindes, sondern auf den Abbruch der Schwangerschaft. Dies wiegt
umso schwerer in Anbetracht der Tatsache, dass bereits heute bei der
Diagnose eines Down-Syndroms 90 Prozent der Schwangerschaften
abgebrochen werden. Damit leistet der Test der routinemäßigen
Selektion menschlichen Lebens Vorschub. Dieses Aussortieren von Leben
verstößt gegen die Menschenwürde. Der Druck auf werdende Eltern, ein
gesundes Kind zur Welt zu bringen, wächst.
Das Gutachten zeigt, dass der Bluttest außerdem gegen das
Gendiagnostikgesetz (GenDG) verstößt und laut Gesetz über
Medizinprodukte (MPG) nicht verkehrsfähig ist. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher die zuständigen
Landesbehörden auf, ein Inverkehrbringen von „PraenaTest“ zu
unterbinden.“
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