Fischbach: Vorschläge für Aufstocker und Minijobber beim Elterngeld sind richtig

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will
Geringverdiener, die auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen
sind, mit einem Elterngeldfreibetrag in Höhe von bis zu 300 Euro
steuerlich entlasten. Für die Minijobs schlägt sie vor, die bisherige
Rechtslage beizubehalten und pauschal versteuerte Einkünfte bei der
Berechnung des Elterngelds einzubeziehen. Dazu erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid
Fischbach:

„Die Vorschläge von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder,
beim Elterngeldbezug für Aufstocker und Minijobber eine Lösung zu
finden, sind zu begrüßen. Der geplante Elterngeldfreibetrag
berücksichtigt bei Aufstockern, die einen Anspruch auf Elterngeld
haben und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, zu Recht
deren besondere Situation. Eine volle Anrechnung des Elterngelds bei
der Grundsicherungsleistung oder dem Kinderzuschlag wäre in diesen
Fällen nicht angemessen. Auch der Vorschlag, bei Minijobbern pauschal
versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds
einzubeziehen, findet unsere Unterstützung.

Die von der Ministerin vorgeschlagenen Änderungen am
Haushaltsbegleitgesetz 2011 entsprechen genau dem Zweck des
Elterngelds. Alle vor der Geburt eines Kindes erwerbstätigen Eltern
sollen ihre Tätigkeit unterbrechen können, ohne dass es zu allzu
großen Einkommensnachteilen kommt. Damit entsprechen die Vorschläge
der Systematik des Elterngelds als Lohnersatzleistung und sind
Ausdruck des Ziels der Koalition, Erwerbsanreize zu fördern.“

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