Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den
Städten und Gemeinden (Änderung des Baugesetzbuches und der
Baunutzungsverordnung) beschlossen. Dazu erklären der baupolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dirk Fischer (Hamburg), und der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Peter Götz:
„Die Bundesregierung wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die
Funktionsfähigkeit der gewachsenen Ortskerne und Stadtzentren
festigen und stärken. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Die
unionsgeführte Bundesregierung setzt damit ihren politischen Kurs
fort, die Kommunen in ihrer Verantwortung und in ihren
Gestaltungsmöglichkeiten insgesamt zu stärken.
Es gilt, die Urbanität und Attraktivität von Städten und Gemeinden
auch künftig zu wahren und teilweise auch wiederherzustellen. Dazu
wird im Gesetzentwurf unter anderem vorgeschlagen, den Vorrang für
Maßnahmen der Innenentwicklung bei städtebaulichen Maßnahmen
gesetzlich zu fixieren und Erleichterungen für die Kommunen zur
städtebaulichen Verdichtung zu schaffen.
Zusätzlich soll eine besondere Begründungsvorschrift für die
Umnutzung von Landwirtschaftsflächen und Wald dazu beitragen, die
Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren. Mit Änderungen in der
Baunutzungsverordnung sollen zusätzliche Vorschriften zu Gunsten der
Innenentwicklung geschaffen werden. Darüber hinaus wird im
Gesetzentwurf empfohlen, die gewerbliche Massentierhaltung im
Außenbereich zu dessen Schutz stärker zu reglementieren.
Wir gehen davon aus, dass in traditionell konstruktiver
Zusammenarbeit von Bundestag und Bundesrat beim Baugesetzbuch ein
zügiges Gesetzgebungsverfahren möglich ist.“
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