Fischer/Holmeier: Streckennetz für LKW-Maut
reduziert – Vorteil für Transportwirtschaft und Stärkung der
Verkehrsinfrastruktur Die Bundesregierung will noch dieses Jahr die
LKW-Maut auf vierspurige Bundesstraßen mit unmittelbarem
Autobahnanschluss ausdehnen. Dazu äußern sich am 6. April Vertreter
aus Industrie und Kommunen im Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung. Hierzu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dirk Fischer sowie der zuständige
Berichterstatter Karl Holmeier:
„Die CDU/CSU-Bundestagfraktion will Deutschland als
Logistikstandort Nummer eins weiter stärken und gleichzeitig die
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland verbessern.
Güterverkehr und Logistik sind Eckpfeiler unserer Wirtschaft; die
Branche beschäftigt fast drei Millionen Menschen. Der Änderungsantrag
der Koalitionsfraktionen zum vorliegenden Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur LKW-Maut-Ausdehnung auf Bundesstraßen reagiert
auf Wünsche der Bundesländer und berücksichtigt auch Belange der
Transportwirtschaft.
Erstens wird das mautpflichtige Streckennetz um die Hälfte
reduziert. Damit werden Transportunternehmen von zusätzlichen
Werkstattaufenthalten entlastet. Denn aufgrund geringerer
Datenmengen, die in die Fahrzeuggeräte eingespeist werden, müssen
keine neuen Geräte eingebaut werden. Zweitens erwarten wir auch nach
den Kürzungen zusätzliche Einnahmen von 100 Millionen Euro, die
direkt in den Erhalt und Ausbau unserer Bundesstraßen fließen – zum
Vorteil derer, die die Maut aufbringen. Das Güterverkehrsaufkommen
soll in den nächsten Jahren enorm steigen. Dafür wird eine gut
erhaltene und ausgebaute Infrastruktur immer wichtiger. Durch den
Finanzierungskreislauf Straße, den die unionsgeführte
Regierungskoalition 2011 auf den Weg gebracht hat, kann es gelingen,
besser und verlässlicher in die Straßeninfrastruktur zu investieren.“
Hintergrund:
Die neue LKW-Maut soll noch dieses Jahr für mindestens vierspurige
Bundesstraßen eingeführt werden. Die Strecken müssen unter Baulast
des Bundes stehen, unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden
sein, mindestens vier Kilometer lang und keine Ortsdurchfahrten im
Sinne des Bundesfernstraßengesetzes sein. Außerdem müssen beide
Fahrrichtungen baulich durch Mittelstreifen voneinander getrennt
sein. Damit sollen auch Straßen, die einer Autobahn sehr ähnlich sind
und deshalb auch wie eine Autobahn genutzt werden, in das Mautsystem
einbezogen werden. Der Antrag von CDU/CSU und FDP sieht vor, das
mautpflichtige Streckennetz von ursprünglich 2.187 km um 50 Prozent
auf etwa 1.000 km zu reduzieren.
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