Am heutigen Mittwoch berät der Verkehrsausschuss im
Deutschen Bundestag über die rechtlichen Regelungen für das
Car-Sharing. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige
Berichterstatter, Thomas Jarzombek:
„Car-Sharing gewinnt immer mehr an verkehrs- und umweltpolitischer
Bedeutung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher besonders,
dass nunmehr eine Definition für Car-Sharing-Fahrzeuge gefunden
werden konnte. Auf dieser Basis können die Gemeinden jetzt diese
Fahrzeuge und Stellplätze kennzeichnen und im innerstädtischen Raum
Parkplätze speziell für Car-Sharing Fahrzeuge ausweisen. Die
bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen dafür bereits aus. Mit
der Definition wird somit Rechtsicherheit für Länder und Kommunen
geschaffen, die die Kennzeichnung zügig und einfach umsetzen können.
Die Straßenverkehrsbehörden vor Ort müssen den Bedarf an
stationsgebundenen und nicht stationsgebundenen Car-Sharing-Plätzen
sowie den Bedarf der anderen Verkehrsteilnehmer – vorrangig
behinderte Menschen und Anwohner – angemessen berücksichtigen.
Hierbei sollten sich die zuständigen Gemeinden insbesondere auf
Einkaufslagen in Innenstädten konzentrieren.
Immer mehr Großstädter kombinieren öffentlichen Nahverkehr, Rad-
und Fußverkehr sowie Car-Sharing. Car-Sharing Flotten setzen häufig
auf umweltschonende Antriebstechnologie – Stichwort: Elektromobilität
– und tragen dazu bei, dass sich diese Technologien verbreiten.
Car-Sharing erhöht die Parkplatzkapazität in den Innenstädten.
Car-Sharing ist ein Gewinn für die Umwelt und Lebensqualität in den
Innenstädten.“
Hintergrund:
Definition: Car-Sharing-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einer
unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern auf der Grundlage
einer Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Nutzung nach einem die
Energiekosten mit einschließenden Zeit- und/oder Kilometertarif
angeboten werden.
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