Fischer/Lange: Mehr Sicherheit auf den Schienenwegen – auch Hersteller nun verantwortlich

Gestern hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verabschiedet, mit dem die
Verantwortung der Hersteller für die Sicherheit von
Eisenbahnfahrzeugen eingeführt wird. Dazu erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Ulrich Lange:

„Die nun auf den Weg gebrachten Änderungen bedeuten im Ergebnis
mehr Sicherheit auf den Schienenwegen. Neben den Eisenbahnen und den
Haltern von Eisenbahnfahrzeugen wird auch den Herstellern die
Verantwortung dafür zugewiesen, dass Fahrzeuge den Anforderungen der
öffentlichen Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
genügen. Mit der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wird
diese Verantwortung demjenigen zugewiesen, der den Antrag auf
Genehmigung stellt. Nach bisheriger Rechtslage können die Hersteller
von Eisenbahnfahrzeugen zwar die Genehmigung zur Inbetriebnahme eines
Eisenbahnfahrzeuges beantragen; die Sicherheitspflichten liegen aber
auf Seiten der Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen. Aus
diesem Grund wird das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert.

Darüber hinaus wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, durch
die dem Eisenbahn-Bundesamt die Festlegung von technischen
Einzelheiten für Planung, Bemessung und Konstruktion ausschließlich
von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes übertragen werden
kann.“

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