Insbesondere das gestiegene
Schienengüterverkehrsaufkommen führt zu einer erheblichen
Lärm-Mehrbelastung für Anwohner an Bahnstrecken. In einer Anhörung
diskutieren heute Experten und Parlamentarier im Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über Möglichkeiten, den Lärmschutz
zu verbessern. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie die zuständige
Berichterstatterin, Daniela Ludwig:
„Der Güterverkehr auf der Schiene ist in den vergangenen Jahren
erfreulicherweise stark gestiegen. Prognosen zeigen, dass diese
Entwicklung weiter anhält. Das bedeutet für viele Anwohner: mehr
Verkehrslärm. Daher müssen wir dringend für den Lärmschutz neue
Weichen stellen.
Für neu zu planende Schienenwege sollen strengere
Lärmschutzanforderungen gelten als bislang. Das muss zeitgleich auch
für neue freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen gelten.
Die Abschaffung des Schienenbonus trifft auf uneingeschränkte
Befürwortung der Experten: Die Sachverständigen haben in der heutigen
Sitzung ausführlich dargelegt, dass der Schienenbonus weder zeitgemäß
noch sachgerecht ist. Daher wollen die Koalitionsfraktionen von
CDU/CSU und FDP die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen treffen, um
den Schienenbonus abzuschaffen. So wie es im Koalitionsvertrag
vereinbart wurde.
Im Vordergrund steht die Lärmreduzierung an der Quelle. Dies wird
z.B. mit dem zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und der Deutschen Bahn AG vereinbarten System über
lärmabhängige Trassenpreise erreicht. Dies tritt Ende 2012 in Kraft.
Damit wird ein Anreiz für die Umrüstung zu Güterwagen mit leisen
Bremsen geschaffen. Zusätzlich soll dies durch ein Förderprogramm bis
2020 aus Lärmsanierungsmitteln unterstützt werden.
Das Pilot- und Innovationsprogramm des Bundes „Leiser
Güterverkehr“ ist für uns ein weiterer wichtiger Pfeiler des
Lärmschutzkonzeptes des Bundes.“
Hintergrund:
Mit ihrem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II strebt die
Bundesregierung an, die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr bis
2020 um 50 Prozent zu reduzieren. Für Lärmsanierungsmaßnahmen an
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes stehen jährlich 100
Millionen Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Schienenbonus ist
ein Korrekturwert, bei dem 5 db(A) vom gemessenen Schallpegel
abgezogen werden. So ist es bisher in der 16. Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes geregelt.
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://