Der Güterverkehr auf der Schiene wächst und damit
auch die Lärmbelastung für Anwohner. Für die Bahn gelten zurzeit
niedrigere Lärmgrenzwerte als für andere Verkehrsträger. Im
Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart, das Lärmprivileg
der Schiene, den so genannten „Schienenbonus“, abzuschaffen. Dazu
erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer sowie die zuständige
Berichterstatterin, Daniela Ludwig:
„Das Lärmprivileg der Schiene ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn wir
den umweltfreundlichen Gütertransport auf der Schiene verstärken
wollen, müssen wir die gesetzlichen Regelungen aktualisieren. Das
Güterverkehrsaufkommen steigt beständig und damit auch die
Lärmbelastung der Anwohner. Wir brauchen einen besseren Lärmschutz
für die Anwohner an Schienenwegen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Abschaffung des
Schienenbonus muss möglichst schnell auf den Weg gebracht werden.
Stichtag dafür könnte – systemkonform – das Inkrafttreten der
nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu
gehörigen Bedarfsplans sein. Für Projekte, deren
Planfeststellungsverfahren erst nach diesem Stichtag eröffnet werden,
könnte der Schienenbonus dann nicht mehr angewendet werden. Dafür
müsste noch in diesem Jahr Rechtssicherheit geschaffen werden, damit
die Vorhabenträger ihre Planungen daran ausrichten können. Dies
entspricht dem Beschluss des Bundestages vom 18. März 2011 auf Antrag
der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert
wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm ist eines unserer
zentralen Anliegen. Wettbewerbsfähigkeit, Machbarkeit und Lärmschutz
müssen besser miteinander verbunden werden. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich das
Innovationsprogramm des Bundes „Leiser Güterverkehr“ zur Umrüstung
von Bremsen an Güterwagen. Damit wird der Lärm an der Quelle
reduziert. Wenn Ende 2012 das lärmabhängige Trassenpreissystem der DB
Netz AG startet, wird es ebenfalls weitere Impulse geben, um
Güterwagen lärmtechnisch umzurüsten und zu modernisieren.“
Hintergrund:
Schienenbonus: Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der
Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Diese
Anhebung steht heute in der Kritik und wird auch vom Umweltbundesamt
als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Zurzeit fließen jährlich 100 Millionen Euro in das
Lärmsanierungsprogramm Schiene.
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