Fischer/Ludwig: Wir nehmen die Belastung durch Schienenlärm ernst und handeln

Heute nehmen Experten im Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung zum Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes Stellung. Darin geht es den
Koalitionsfraktionen vor allem darum, das Lärmprivileg der Schiene –
den so genannten „Schienenbonus“ – abzuschaffen. Dazu erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer, sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:

„Die Meinung der Experten hat uns heute bestätigt: Die
Koalitionsfraktionen gehen den richtigen Weg. Der Schienenbonus ist
nicht mehr zeitgemäß und muss abgeschafft werden. Der Güterverkehr
wird in Zukunft noch zunehmen. Vor allem nachts ist die Belastung an
stark frequentierten Strecken hoch. Um den umweltfreundlichen
Transportweg der Bahn weiterhin gut zu nutzen und auch neue
Infrastruktur aufzubauen, brauchen wir die Akzeptanz der Bevölkerung
für Infrastrukturprojekte.

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP nehmen die Belastung der
Anwohner ernst. Daher gehen unsere Forderungen in unserem
Begleitantrag noch weiter: Wir fordern die Bundesregierung dazu auf,
sich auch weiterhin für den Lärmschutz stark zu machen. Ein
besonderer Fokus liegt auf der Lärmminderung an der Quelle.
Güterwagen sollen möglichst zügig umgerüstet und neue
Bremstechnologien eingesetzt werden. Die Abschaffung des
Schienenbonus muss auch im Bereich der Lärmminderung an
Bestandsstrecken umgesetzt werden.

Die CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen begrüßen in diesem
Zusammenhang ausdrücklich, dass der Bund durch das Pilotprogramm
„Leiser Güterverkehr“ die Umrüstung von Güterwagen fördert. Einen
weiteren Anreiz zur Umrüstung bietet das System lärmabhängiger
Trassenpreise, das zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung und der DB AG vereinbart wurde und zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2012 in Kraft treten wird.“

Hintergrund:

Die neuen Lärmschutzregelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz
sollen mit Inkrafttreten der nächsten Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes 2016 für den Neu- und Ausbau von
Schienenwegen gelten. Der „Schienenbonus“ wird dann für Bauvorhaben,
für die das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet worden
ist, nicht mehr angewendet. Die neue Regelung kann aber auch schon
vorher wirksam werden, wenn der Vorhabenträger selbst oder „ein
Dritter“ die etwaigen Mehrkosten übernimmt.

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