Fischer/Schnieder: Mehr Realismus und Prioritäten bei Verkehrswegeplanung

Am heutigen Mittwoch stellt das
Bundesverkehrsministerium im Verkehrsausschuss des Deutschen
Bundestags den Entwurf der Grundkonzeption für den nächsten
Bundesverkehrswegeplan vor. Dazu erklären der verkehrspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der
zuständige Berichterstatter, Patrick Schnieder:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die vorgelegte
Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015. Es ist dringend
notwendig, Erhalt und Erneuerung von Infrastruktur vor Aus- und
Neubau zu stellen. Die Prognosen zeigen uns, dass das
Verkehrsaufkommen in den kommenden Jahren noch stärker wachsen wird:
Daher begrüßen wir ausdrücklich den Fokus auf Engpassbeseitigung in
sehr stark beanspruchten Regionen und den Ausbau der Hauptachsen. Die
Sanierung maroder Brücken und überlasteter Gleisabschnitte muss uns
am wichtigsten sein. Wir dürfen das System nicht „auf Verschleiß“
fahren. Wir müssen die Investitionen vorrangig dahin lenken, wo der
größte Bedarf besteht. Die neue Planungskategorie „Vordringlicher
Bedarf Plus“ ist ein wichtiger Schritt zur prioritären Umsetzung der
wichtigsten Projekte und hin zu mehr Realismus: Künftig sollen hier
nur noch Vorhaben aufgenommen werden, die auch eine echte Chance
haben, gebaut zu werden.

Wir wissen, dass in der Bevölkerung ein großes Interesse an
Mitsprache bei Großprojekten besteht. Wir dürfen große Projekte nicht
über die Köpfe der Bürger und Bürgerinnen hinweg planen. Daher
begrüßt die CDU/CSU Bundestagsfraktion auch ausdrücklich den Vorstoß
der Bundesregierung, die Planungen für die Bürger transparenter zu
machen und dafür im Internet zu veröffentlichen.“

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Planungsinstrument, mit
dem der Rahmen der anstehenden Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes abgesteckt wird – sowohl für
Erhaltung, als auch für Aus- und Neubau. Der BVWP wird vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet
und von der Bundesregierung beschlossen. Der BVWP ist eine
verkehrsträgerübergreifende Bedarfs- und Rahmenplanung; er ist jedoch
kein Finanzierungsplan und hat keinen Gesetzescharakter. Dieses
werden erst die Ausbaugesetze Straße und Schiene sein, in denen der
Gesetzgeber den finanzierbaren vordringlichen Bedarf projektbezogen
festlegen wird.

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