Heute hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die
Eckpunkte für eine Neuregelung des Verkehrszentralregisters und des
Punktesystems vorgestellt. Dazu erklären der verkehrspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der
zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich den von
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgestellten Reformplan für
das Verkehrszentralregister. Das neue Punktesystem soll vor allem
eins erreichen: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Erst kürzlich
haben wir durch das Statistische Bundesamt erfahren, dass die Zahl
der Verkehrstoten 2011 gestiegen ist. Der hauptsächliche Grund war
rücksichtsloses und zu schnelles Fahren. Wir müssen alles uns
Mögliche tun, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Das neue Acht-Punkte-System ist dabei ein Vorstoß in die richtige
Richtung: Es erfasst vor allem diejenigen Fahrer und Fahrerinnen, die
wiederholt die Sicherheit auf den Straßen gefährden. Durch eine
klare, vierstufige Regelung schafft die Bundesregierung ein
transparentes System, das für jeden nachvollziehbar ist. Erst wer
alle Stufen – Ermahnungen, Verwarnungen, Seminare – durchlaufen hat,
verliert seine Fahrerlaubnis. Die schlechte Nachricht für notorische
Verkehrssünder: Eine Reduzierung der Punktezahl in Flensburg durch
reines Absitzen von Seminaren wird nicht mehr möglich sein.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Umsetzung
der im Koalitionsvertrag beschlossenen Reform. Wir freuen uns auf
eine breite gesellschaftliche Debatte und ein gutes Ergebnis: ein
vereinfachtes und wirksames Instrument, um die Verkehrssicherheit zu
erhöhen.“
Hintergrund:
Die Neuregelung der Punkte erfolgt in vier Stufen: In Stufe eins
(ein bis drei Punkte) gibt es eine Vormerkung, ohne weitere
Konsequenzen. In der zweiten Stufe (vier bis fünf Punkte) gibt es
eine Ermahnung, in der dritten (sechs bis sieben Punkte) eine
Verwarnung und bei acht Punkten (Stufe vier) wird die Fahrerlaubnis
entzogen.
Vergeben werden entweder ein (schweres Vergehen) oder zwei Punkte
(besonders schweres Vergehen). Es gibt klare und feste
Tilgungsregeln: Schwere Verstöße verjähren demnach nach zweieinhalb,
besonders schwere Verstöße nach fünf bzw. zehn Jahren.
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