Heute stimmt der Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
zum Straßenverkehrsgesetz ab. Mit dem „Feuerwehrführerschein“ für
Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen soll der Einsatz der Katastrophenhilfe
erleichtert werden. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dirk Fischer sowie der zuständige
Berichterstatter Gero Storjohann:
„Die Einsatzfähigkeit von Feuerwehr und Rettungsdiensten wird
verbessert: Mit den letzten Änderungen im Straßenverkehrsgesetz hat
die Koalition aus CDU/CSU und FDP eine wichtige, praxisnahe Regelung
für den Großen Feuerwehrführerschein auf den Weg gebracht. Viel mehr
Freiwillige können jetzt nach interner Schulung und Prüfung Fahrzeuge
bis zu 7,5 Tonnen führen. Damit ist es uns gelungen, Hürden
auszuräumen und das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken.“
Hintergrund:
Die neue Regelung gilt für Feuerwehr, Rettungsdienste, technisches
Hilfswerk und andere Organisationen des Katastrophenschutzes. Nach
einer Einweisung und Prüfung durch die Organisation bzw. durch einen
externen Fahrlehrer können die Länder Fahrberechtigungen für
Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen – inklusive Anhänger – ausstellen. Bisher
gilt die Regelung nur teilweise für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen. In
der Praxis liegen jedoch eine Vielzahl der neuen, kleineren
Einsatzfahrzeuge bereits über der Gesamtmasse von 4,75 Tonnen.
Der spezielle „Feuerwehrführerschein“ wurde aufgrund des
Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab
1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge
bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Viele freiwillige
Helfer im Katastrophenschutz haben nur einen Pkw-Führerschein. Der
Erwerb eines Führerscheins Klasse C1 für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen
ist sehr kostenintensiv. Laut Feuerwehrverband sind etwa 16.000
Fahrzeuge von der Neuregelung positiv betroffen.
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