Fischer/Vogel: Barrierefreiheit im Verkehrssektor und Wohnungsbau voran bringen

Heute diskutieren Experten in einer öffentlichen
Anhörung mit Parlamentariern im Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung über barrierefreie Mobilität und barrierefreies
Wohnen. Dazu erklären der verkehrs- und baupolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige
Berichterstatter, Volkmar Vogel:

„Selbstbestimmte Mobilität und die gleichberechtigte Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben sind zentral für jeden Menschen. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb ausdrücklich, dass in
den Bereichen Mobilität und Wohnen die richtigen Rahmenbedingungen
dafür gestaltet werden. Wir begrüßen, dass die Anforderungen der
UN-Behindertenrechtskonvention bereits im deutschen Recht Geltung
finden. Die Barrierefreiheit muss weiter verbessert werden.

Im Rahmen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wird auch
das Thema Barrierefreiheit diskutiert. Hier geht es vor allem um die
Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer und genügend Stellplätze für
Rollstühle. Um hier eine weitmögliche Barrierefreiheit zu erreichen,
bedarf es abgestimmter europäischer bzw. internationaler Regelungen.
Diese werden im Zusammenwirken mit Verbänden, Verkehrsunternehmen und
Herstellern erarbeitet.

Unseren Wohnraum, Städte und Orte auf die Bedürfnisse einer
alternden Bevölkerung einzurichten, ist eine wichtige
Herausforderung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher
ausdrücklich, dass die KfW das erfolgreiche Programm „Altersgerecht
Umbauen“ seit diesem Jahr in der Darlehensvariante als
Eigenmittelprogramm fortführt. Mit dem bundesfinanzierten Programm
wurden bis Ende 2011 über 82.000 Wohnungen mit einem
Investitionsvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro altersgerecht
umgebaut.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht es als erklärtes Ziel an, für
Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertige Bedingungen für ein
selbstbestimmtes Leben zu schaffen. In vielen Bereichen, zum Beispiel
in den S-Bahn-Netzen der Großstädte und bei zwei Dritteln der
Bahnhöfe der Deutschen Bahn, gibt es bereits gute Bedingungen für
alle Menschen. Es gilt, den Dialog zwischen Menschen mit besonderen
Bedürfnissen und ihren Verbänden und den jeweiligen Akteuren zu
stärken. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass wir
dadurch einen realisierbaren und guten Konsens finden, der sowohl den
Bedürfnissen der Menschen als auch den wirtschaftlichen und
technischen Möglichkeiten gerecht wird.“

Hintergrund:

Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit dem 26. März 2009 und
ist für alle Unterzeichner verbindlich. Deutschland hat die
Konvention als einer der ersten Staaten unterzeichnet. Das deutsche
Recht genügt bereits heute den Anforderungen. Schon 2002 ist das
Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde die
Grundlage für eine umfassende barrierefreie Umweltgestaltung
geschaffen.

Die Koalitionspartner haben sich im Koalitionsvertrag auf einen
Aktionsplan verständigt, der über 200 Maßnahmen beinhaltet, um die
bestehende Lücke zwischen der Rechtslage und der Praxis zu schließen.
Dieser Aktionsplan wurde im Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossen.

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