Am gestrigen Donnerstag wurde im Bundestag der
Gesetzentwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes
eingebracht und debattiert. Dazu erklären der verkehrspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dirk Fischer sowie der
zuständige Berichterstatter Volkmar Vogel:
„Mit der Novellierung des Personenbeförderungsrechts werden
notwendige Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen, der
Fernbuslinienverkehr eingeführt und das Genehmigungsverfahren
wettbewerbsorientiert ausgestaltet.
In das nun beginnende parlamentarische Verfahren werden sich alle
Beteiligten einbringen können. Das Ergebnis muss eine faire Lösung
sein – mit dem Ziel, den Verbrauchern einen qualitativ hochwertigen
Nahverkehr anzubieten.
Mit der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs sollen die
bisherigen Beschränkungen für die Zulassung von Fernbuslinien
weitgehend entfallen. Damit werden dem Busgewerbe neue Impulse
gegeben und dem Verbraucher wird eine attraktive, preisgünstige
Beförderungsalternative eröffnet. Die Einführung einer Maut für Busse
ist nicht vorgesehen und aus Wettbewerbsgesichtspunkten auch nicht
erforderlich.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Ausgestaltung
des Genehmigungsverfahrens für sogenannte eigenwirtschaftliche
Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr. Außerdem werden
Regelungen getroffen über die Zulassung von Interessenbekundungen bei
Direktvergaben, den Rechtsweg bei Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags und konkreten Anforderungen für das
wettbewerbliche Vergabeverfahren.“
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