Heute spricht der Staatssekretär im
Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS), Klaus-Dieter Scheurle, im Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung unter anderem über die Veröffentlichung der
Fluglärm-Stellungnahme des Umweltbundesamts zum Flughafen
Berlin-Brandenburg. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige
Berichterstatter, Heinz Peter Wichtel:
„Die Diskussion über die Festlegung der Flugrouten für den
Flughafen Berlin-Brandenburg muss sachlich geführt werden. Alle an
diesem Verfahren Beteiligten sollten sich daran halten. Es ist
insofern begrüßenswert, dass das Umweltbundesamt (UBA) seine
lärmfachliche Bewertung nicht in einer Pressekonferenz präsentiert
hat. Es handelt sich bei dieser Stellungnahme lediglich um einen
Zwischenschritt im laufenden Verwaltungsverfahren.
Das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) wird nun seine umfassende
Abwägung der von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vorgelegten
Fachplanung sowie der Alternativen fortsetzen. Dabei wird es die
lärmfachliche Bewertung des UBA berücksichtigen.
Transparenz ist wichtig, die Regeln eines geordneten
Verwaltungsverfahrens müssen aber eingehalten werden. Mit seiner
Forderung nach einem generellen Nachtflugverbot überschreitet das UBA
seinen gesetzlichen Auftrag. Schließlich sind diese Fragen Gegenstand
des Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahrens für Anlage und
Betrieb des Flughafens gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat
bereits im Oktober 2011 im ergänzenden Planfeststellungsbeschluss die
so genannten Tagesrandzeiten letztinstanzlich bestätigt. Vor allem
vor diesem Hintergrund ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verwundert,
dass der Präsident des UBA, Jochen Flasbarth, der Einladung des
Verkehrsausschusses nicht gefolgt ist, um sich dort den Fragen der
Abgeordneten zu stellen.“
Hintergrund:
Gemäß §32 Absatz 4c i.V.m. Absatz 4 Nr. 8 Luftverkehrsgesetz gibt
das Umweltbundesamt eine Stellungnahme im Rahmen der vorgeschriebenen
Benehmensbeteiligung ab. Die Flugrouten werden vom Bundesamt für
Flugsicherung (BAF) bewertet und nach §27 a der Luftverkehrsordnung
in einer Verordnung festgelegt.
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