Inkassoverband warnt vor Folge-Insolvenzen und
Ungleichbehandlung von Gläubigern
22. Juni 2010 – Finanzämter sollen künftig Steuerforderungen
gegenüber insol-venten Firmen bevorzugt eintreiben können. Wie das
Wirtschaftsmagazin “impulse“ (Ausgabe 7/2010, EVT 24. Juni)
berichtet, regt sich jetzt in der Wirtschaft wegen der von der
Bundesregierung beschlossenen Wiedereinführung des sogenannten
Fiskus-Privilegs Widerstand. Denn mit dieser Regelung werden alle
anderen Geschäftspartner, die ebenfalls Forderungen gegen die
Pleitefirmen haben, zu Gläubigern zweiter Klasse, da nach Begleichung
der Steuerschuld weniger Restvermögen zur Verteilung unter den
anderen Gläubigern zur Verfügung steht.
In einem Protestschreiben warnt der Präsident des Bundesverbands
Deutscher Inkasso-Unternehmen Wolfgang Spitz vor einer massiven
Gefährdung vor allem kleiner und mittlerer Unter¬nehmen durch die
Wiederbelebung des Fiskusvorrechts. Durch die dadurch entstehenden
zusätzlichen Forderungsausfälle könnten diese Firmen selbst in eine
finanzielle Schieflage kommen. Dann drohten weitere Steuerausfälle
und mehr Arbeitslose. Deshalb sei die Rech¬nung der Bundesregierung
so 500 Millionen Euro jährlich mehr an Steuern einzunehmen ein
„Trugschluss“, wie es in dem Schreiben heißt, das “impulse“ vorliegt.
Inzwischen fordern auch die Sozialkassen und die Deutsche
Rentenversicherung, wieder Vorrechte als öffentliche Gläubiger zu
erhalten. Dieses Privileg stammt aus dem Jahr 1898, bis es 1998 nach
einhundert Jahren endlich abgeschafft wurde.
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