Flachsbarth: Beschneidung männlicher Kinder im Sorgerecht zu regeln ist richtig

Zur laufenden Debatte über den Regelungsvorschlag
des Bundesjustizministeriums zur Beschneidung männlicher Kinder
erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen
und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

„Der Regelungsentwurf des Bundesjustizministeriums ist eine sehr
gute Grundlage dafür, dass wir die Rechtsicherheit für die
Beschneidung männlicher Kinder jetzt schnell wieder herstellen
können. Zum Wohl des Kindes muss dabei gewährleistet sein, dass die
Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt und
gleichzeitig der traditionelle religiöse Ritus bewahrt bleiben kann.
Das Bundesjustizministerium hat dazu einen ausgewogenen Vorschlag
präsentiert, über dessen Feinabstimmung wir im Parlament sachlich
beraten und entscheiden können.

Die rechtliche Klarstellung im elterlichen Sorgerecht zu
verankern, das am Maßstab des Kindeswohls gemessen wird, ist richtig.
Damit wird endgültig klargestellt, dass die Beschneidung männlicher
Kinder, die auf Wunsch der Eltern lege artis durchgeführt wird, keine
strafbare Handlung darstellt.

Mit breiter Mehrheit haben wir im Juli im Deutschen Bundestag
bekräftigt, dass wir die jahrtausendealte religiöse Praxis der
Knabenbeschneidung, wie sie Bestandteil der jüdischen und
muslimischen Religion ist, weiterhin ermöglichen wollen.
Selbstverständlich wissen wir darum, dass (allen) Eltern, gleich
welcher Religion sie angehören, zuallererst am Wohl ihrer Kinder
gelegen ist.

Mit einer rechtlichen Regelung, die das noch einmal verdeutlicht,
sollte dann auch die teilweise unwürdig geführte Debatte beendet
werden, mit der in den vergangenen Monaten oft unsensibel über ein
zentrales Element der jüdischen und islamischen religiösen Praxis
gesprochen wurde.

Hintergrund:

Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai hatte eine
Beschneidung an einem vierjährigen Jungen als rechtswidrige
Körperverletzung gewertet, die durch die Einwilligung der Eltern
nicht legitimiert sei. Obwohl es sich um keine obergerichtliche
Entscheidung handelt, macht die durch das Urteil hervorgerufene
Verunsicherung eine gesetzliche Klarstellung notwendig. Der Deutsche
Bundestag hat daher am 19. Juli 2012 die Bundesregierung aufgerufen,
schnell „unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der
Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch
fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen
grundsätzlich zulässig ist.“

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