Flaechendeckende Breitbandanbindung vorantreiben

Anlaesslich der gestrigen Versteigerung von Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Die Versteigerung des bislang groessten Frequenzpaketes in Deutschland bietet grosse Chancen fuer den notwendigen Netzausbau im Mobilfunk und eine bessere Breitbandversorgung auch in laendlichen Regionen. Diese muessen nun konsequent genutzt werden.

Die Nachfrage nach mobilem Internet waechst stetig. Die Mobilfunkunternehmen, die entsprechende Frequenzen ersteigert haben, koennen nun die Einfuehrung der LTE-Technologie (Long Term Evolution) vorantreiben, die hohe Bandbreiten ermoeglicht.
Zudem bieten vor allem die Frequenzen der sogenannten „Digitalen Dividende“ im Bereich von 790 bis 862 MHz die Moeglichkeit, „weisse Flecken“ zu schliessen und laendliche Regionen endlich ans schnelle Internet anzuschliessen. In den Frequenznutzungsbedingungen wurden – auch auf hartnaeckiges Draengen der SPD – Ausbauverpflichtungen festgelegt, nach denen nun schrittweise in unterschiedlichen Stufen jeweils mindestens 90 Prozent der Bevoelkerung angeschlossen werden muessen.

Der zuegige Ausbau mobiler Breitbandanwendungen ist richtig und notwendig. Es darf dabei jedoch nicht uebersehen werden, dass auch der weitere Ausbau des Festnetzes – insbesondere der Glasfaserausbau – weiter vorangetrieben werden muss, da dieser hoehere Bandbreiten ermoeglicht und auch dort die Nachfrage stetig waechst.

Die Bundesregierung fordern wir auf, ihre Breitbandstrategie konsequenter als bisher umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die anstehende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes muss hierfuer genutzt werden. Ein Teil der erzielten Versteigerungserloese in Hoehe von 4,4 Milliarden Euro, die in den Bundeshaushalt fliessen, sollte fuer den Breitbandausbau genutzt werden. Die bereits bestehenden Foerderprogramme sollten aufgestockt werden, muessen jedoch noch zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Bund und Laender sollten im Hinblick auf den Infrastrukturausbau abgestimmt vorgehen und zusaetzliche gesetzliche Regelungen ins Auge fassen, um einheitliche und bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, etwa fuer die Verlegung von Leerrohren und den Anschluss von Gebaeuden.

Schliesslich kann die Bundesnetzagentur durch eine innovations- und investitionsfreundliche Regulierung, die Rechts- und Planungssicherheit ermoeglicht, einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die notwendigen zweistelligen Milliardenbetraege fuer den Glasfaserausbau auch tatsaechlich investiert werden. Dazu gehoert beispielsweise, nun zuegig die Bedingungen zu klaeren, unter denen angesichts der hohen Kosten eine Kooperation von unterschiedlichen TK-Unternehmen ermoeglicht wird.

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